Unter der Bezeichnung Anlagezertifikat versteht man ein in der Regel börsennotiertes, derivatives Finanzprodukt, das dem Inhaber die Teilhabe an der Kursentwicklung des dem Anlagezertifikat zugrundeliegenden Basiswerts verbrieft. Dies kann z.B. eine Aktie, ein Index, ein Aktienkorb, eine bestimmte Menge eines Rohstoffs, ein Zins-Future oder auch ein Währungswechselkurs sein. Anlagezertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen, die von Emittenten begeben werden und mit begrenzter oder unbestimmter Laufzeit ausgestattet sein können. Wirtschaftlich betrachtet sind Anlagezertifikate grundsätzlich eine Kombination von mindestens zwei Finanzanlagen. Genau genommen handelt es sich hierbei um die Kombination eines Kassamarktinstruments und eines oder mehrerer derivativer Terminmarktinstrumente zu einer festen rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit.
Meist liegt es daran, dass Zertifikate spezielle Strukturen aufweisen, die es vorsehen, die während der Laufzeit zu erwartenden Dividendenausschüttungen als Baustein in die Ausstattung des Zertifikats einfließen zu lassen. Denkt man hier beispielsweise an die bekannten Bonus-Zertifikate, die bei Fälligkeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonusbetrag zahlen, wird deutlich, dass dieser Betrag irgendwo herkommen muss. Auch der Abschlag eines Discount-Zertifikats muss durch bestimmte Bausteine kreiert werden. In der Regel wird die Ausstattung eines Zertifikats für den Anleger umso attraktiver ausfallen, je höher die während der Laufzeit erwarteten Dividendenschätzungen einer Aktie ausfallen. Anleger müssen folglich nicht auf Dividenden einer Aktie verzichten. Vielmehr erhalten sie diese über Umwege, z. B. in Form eines Bonusbetrags oder Discounts.
Obwohl die Spanne zwischen Ankaufs- und Verkaufspreisen (Spread) bei HSBC nahezu immer konstant gehalten wird, gibt es Marktsituationen, in denen die Ausweitung des Spreads für die Erhaltung der risikoneutralen Position von HSBC notwendig sein kann. In der Praxis kommt es allerdings bei HSBC in nur sehr seltenen Fällen zu einer kurzfristigen Ausweitung des Spreads, die häufig dann auch nur für eine bestimmte Stückzahl Gültigkeit besitzt, z.B., wenn im Späthandel nach Börsenschluss mehrere hunderttausend Derivate auf eine illiquide Aktie gehandelt werden sollen. Bei sehr liquiden Basiswerten, wie z.B. bei vielen deutschen Standardwerten, ist der Spread von vornherein eher gering. Bei Werten mit einer sehr geringen Liquidität, wie z.B. bei kleineren deutschen Nebenwerten, ist der Spread in der Regel größer. Tipp: Wenn die relevante Referenzstelle (und damit die in der Regel liquideste Börse) des Basiswerts geöffnet ist, ist der Spread tendenziell am niedrigsten. Anleger sollten somit auch den Kaufzeitpunkt hinsichtlich der Höhe des Spreads beachten.
Grds. beantworten wir keine Fragen zu steuerlichen Themen. HSBC ist nicht für die Abführung der Steuer zuständig. Sie sollten sich bei Fragen von einem mit Ihren persönlichen Vermögens- und Steuerverhältnissen vertrauten Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten lassen. Was die Abgeltungsteuer bedeutet und worin die wesentlichen Veränderungen in der Besteuerung liegen, beantwortet Frage 32 in "Allgemeines".
Von besonderer Bedeutung für den Erfolg eines Anlagezertifikats ist die Entwicklung des zugrundeliegenden Basiswerts. Ist dies beispielsweise eine Aktie, ist es sinnvoll, sich zuvor mit dieser Aktie und dem Aktienmarkt vertraut zu machen. Je nach Ausstattung des Zertifikats kann dieses einen Puffer bieten. Kursverluste des Basiswerts sind also in gewissem Umfang nicht mit negativen Konsequenzen für den Zertifikateinhaber verbunden. Jedoch reicht der Puffer nicht unbedingt aus, um die Kursverluste des Basiswerts vollständig abzufedern. Anleger sollten sich daher für einen Basiswert entscheiden, dem sie zumindest für die Laufzeit ihres Zertifikats eine stabile Wertentwicklung zutrauen. Auch die Verfügbarkeit von Unternehmensinformationen kann ein Entscheidungskriterium darstellen und die Erwartung eines Anlegers über die Entwicklung einer Aktie oder eines Markts beeinflussen.
Ist die Wahl auf eine bestimmte Aktiengesellschaft gefallen, kann es während der Laufzeit z.B. eines Discount-Zertifikats von Bedeutung sein, aktuelle Informationen eines Unternehmens zeitnah zu erhalten, um so auf möglicherweise resultierende Kursänderungen des Zertifikats reagieren zu können oder ggf. sogar frühzeitig eine Stop-Loss-Order zu platzieren.
Die mögliche Gewinnchance des Anlagezertifikats sollte in angemessenem Verhältnis zur Erwartung eines Anlegers stehen. Selbst wenn ein großes Angebot an Anlagezertifikaten mit sehr hohen jährlichen Renditen zur Verfügung steht und die Verlockung groß ist, ist es nicht zwangsläufig sinnvoll, ein solches Zertifikat zu wählen. Nur dann, wenn Anleger dem Basiswert tatsächlich die Kursentwicklung zutrauen, die für die Erzielung der angegebenen Renditen des Zertifikats vonnöten ist, sollte eine Anlage in Frage kommen.
Wer eher mit leicht sinkenden oder seitwärts tendierenden Kursen rechnet, und eben nicht mit Zertifikaten am Kursrückgang eines Basiswerts teilhaben will, (z.B. mit BEAR Zertifikaten) ist ggf. mit einem angemessenen Puffer besser bedient.
Die Angebotsbedingungen der von verschiedenen Emittenten angebotenen Zertifikate weichen in der Praxis trotz gleichen Namens des Zertifikats häufig voneinander ab. Der Blick auf die wesentlichen Ausstattungsmerkmale kann daher genauso entscheidend sein für den Anlageerfolg wie die Wahl eines geeigneten Basiswerts. Auch diesen Aspekt sollten Anleger bei der Auswahl eines Anlageprodukts berücksichtigen.
Viele Bankberater sind mit dem großen Angebot an Zertifikaten häufig überfordert. Um die Funktionsweise eines Produkts, besonders wenn es dabei um komplexere Strukturen geht, vollständig zu durchblicken, sind Anleger meist auf sich allein gestellt. In vielen Fällen erfolgt der Handel von Anlagezertifikaten ohnehin nicht mehr über die Hausbank eines Anlegers, sondern direkt online via Internet über angebundene Handelspartner der Emittenten, so genannte Online-Broker. Wer von vornherein weiß, in welche Produktkategorie die Anlage erfolgen soll, wird meist über Finanzportale im Internet die Produkte verschiedener Emittenten miteinander vergleichen und sich für dasjenige mit den für ihn attraktivsten Ausstattungsmerkmalen entscheiden. Zu vergleichen sind dabei auch mögliche Kosten, wie der Spread der Produkte oder möglicherweise anfallende Ausgabeaufschläge oder ein Verwaltungsentgelt, die bei Erwerb oder auch während der Laufzeit erhoben werden. Oft werden diese auf den verschiedenen Online-Finanzportalen nicht vollständig ausgewiesen, so dass die für ein Produkt anfallenden Kosten erst nach Einsicht in den Wertpapierprospekt oder nach Anruf beim Emittenten deutlich werden.
Auch für den Fall, dass Anleger noch keine konkrete Vorstellung davon haben, welche Produktkategorie sie zur Umsetzung ihrer Einschätzung über die Entwicklung eines Basiswerts einsetzen wollen, und sich allgemein über die Funktionsweise verschiedener Produkte informieren möchten, kommt es auf den Service des Emittenten an. Anleger sollten darauf achten, dass dieser die gewünschten Informationen, wie verständliche Wertpapierprospekte, Produktbeschreibungen und weiterführende Aufklärungsmaterialien, zeitnah zur Verfügung stellt. In der Regel wird von den Emittenten eine kostenlose Info-Hotline angeboten (Kostenlose Infoline von HSBC: 0800- 4000 910). Auch aktuelle Kurse und Kennzahlen auf den Internetseiten der Emittenten können für die Anlageentscheidung von Bedeutung sein.
Zusätzlich sollten Anlegerinnen und Anleger die Bonität des Emittenten und, sofern relevant, der Garantin beachten (vgl. hierzu „Allgemeines“ Frage 25).
Fehler entstehen meist infolge von Unwissenheit. Oft genug lassen sich Anleger von hohen Gewinnchancen und jährlichen Renditen blenden und gehen Positionen ein, ohne das nötige Verständnis und Kenntnisse der Risiken mitzubringen. Anleger sollten vor dem Erwerb von von Zertifikaten sicherstellen, dass die mit dem Produkt verbundenen Risiken auch mit der persönlichen Risikoneigung übereinstimmen. Dazu kann es sinnvoll sein, die eigene Risikoneigung zu ermitteln, indem sich Anleger die Frage stellen, wie hoch das maximal zu übernehmende Risiko sein darf. Ist diese Frage geklärt, können vertiefende Webinare oder Artikel genutzt werden, die von HSBC regelmäßig angeboten werden, um das bestehende Zertifikate-Wissen zu erweitern. Oft werden hierbei alltagstaugliche Praxistipps vermittelt und Antworten auf spezielle Fragen gegeben. Wichtig ist, vor der Anlage keine Frage ungeklärt zu lassen. Sollte nicht alles auf Anhieb in den Unterlagen der Emittenten geklärt werden, besteht die Möglichkeit, offene Fragen in einem telefonischen Gespräch zu klären (Kostenlose Infoline von HSBC: 0800- 4000 910).
Eine konkrete Betrachtung der Wirkungsweise von Einflussparametern, wie Veränderungen der impliziten (erwarteten) Volatilität des Basiswerts (siehe hierzu „Allgemeines“) oder Änderungen der Dividendenschätzungen, erfolgt im Fragenkatalog für das jeweilige Anlagezertifikat, da eine einheitliche Beantwortung für alle unterschiedlichen Produktarten nicht möglich ist. Die Betrachtung des Ausmaßes einer Kursänderung für ein Zertifikat aufgrund veränderter Einflussparameter kann allerdings ausschließlich unter sonst konstanten Einflussfaktoren stattfinden. In den meisten Fällen lässt sich außerdem nur eine tendenzielle Kursrichtung des Zertifikats ableiten. Für eine exaktere Bestimmung möglicher Kursausschläge müsste eine situationsabhängige Betrachtung sämtlicher Einflussfaktoren unter Berücksichtigung der konkreten Ausstattung eines Anlagezertifikats erfolgen.
Sofern dem Anlagezertifikat als Basiswert eine Aktie zugrunde liegt und es während der Laufzeit des Zertifikats zu Kapitalmaßnahmen der Aktiengesellschaft kommt, wie z.B. Aktiensplits oder Kapitalerhöhungen, werden in der Regel wesentliche Ausstattungsmerkmale des jeweiligen Zertifikats angepasst. Häufig hat eine Anpassung eine Veränderung des Bezugsverhältnisses, des Basispreises oder bestimmter Kursschwellen zur Folge. Ziel einer Anpassungsmaßnahme durch den Emittenten ist in allen Fällen, den Inhaber eines Anlagezertifikats unmittelbar nach Durchführung einer Kapitalmaßnahme wirtschaftlich betrachtet nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme. Dies nennt man auch „Verwässerungsschutz“. HSBC orientiert sich dabei grds. am Vorgehen der relevanten Terminbörse (z.B. Eurex oder Euronext).
Im Falle von Sonderdividendenausschüttungen eines Basiswerts wird HSBC grundsätzlich analog der Vorgehensweise der relevanten Terminbörse verfahren, beispielsweise der Eurex oder der Euronext. Die für den betreffenden Basiswert relevante Terminbörse ist in den maßgeblichen Emissionsbedingungen genannt. Bei Bonus-Zertifikaten beispielsweise würde dementsprechend das Bezugsverhältnis steigen und der Bonuslevel sinken. Die Barriere würde ebenfalls sinken, wobei der Bonusbetrag unverändert bliebe. Auf den Kurs eines Anlagezertifikats sollte die Ausschüttung tendenziell allerdings keinen Einfluss haben.
Die Möglichkeit eines Ausverkaufs besteht durchaus. Genau wie im Supermarkt kann es auch bei Zertifikaten vorkommen, dass das gesamte Angebot erschöpft ist. In diesem Fall wird vom Market-Maker kein Briefkurs (Verkaufspreis) mehr gestellt. Der Verkauf des Zertifikats durch den Zertifikateinhaber wird dadurch aber nicht eingeschränkt. Unabhängig vom Ausverkauf werden in der Regel laufend handelbare Geldkurse (Ankaufspreise) gestellt.
Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen eines Emittenten. Sie stehen im Insolvenzfall des Emittenten grundsätzlich mit allen anderen Verbindlichkeiten eines Emittenten auf einer Stufe (vgl. hierzu Frage 25 unter "Allgemeines"). Der Einlagensicherungsfonds, wie er beispielsweise für die Anlage in Investmentfonds von Bedeutung ist, spielt für den Inhaber eines Zertifikats keine Rolle und dient demnach auch nicht zur Besicherung im Insolvenzfall. Für Wertpapierinhaber von HSBC-Produkten bedeutet dies: Die Wertpapierinhaber tragen das Emittentenausfallrisiko der HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH. Alle Zahlungs- und Lieferverpflichtungen unter den Wertpapieren werden durch die Garantin, die HSBC Continental Europe S.A., Paris, garantiert. Jedoch besteht auch bei diesen Wertpapieren das Risiko eines erheblichen Verlusts bis hin zum Totalverlust des Aufgewendeten Kapitals aufgrund eines Ausfalls der Garantin. Aus diesem Grund sollten Anleger bei längerfristigen Anlagen in Anlagezertifikate und Hebelprodukte auf jeden Fall auch das Bonitätsrisiko der Garantin berücksichtigen. Mit Hilfe eines „Bonitäts“-Ratings wird die Wahrscheinlichkeit bewertet, dass ein Schuldner (hier die Garantin) seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig und in vollem Umfang erfüllen wird. Die Ermittlung des Ratings umfasst in der Regel die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Situation des Landes, der jeweiligen Branche sowie die individuelle wirtschaftliche Situation der Garantin. Das langfristige Rating der Garantin ist aktuell mit AA- durch die Rating-Agentur Fitch Ratings Ltd. bewertet (Quelle: www.fitchratings.com, Stand: 14.09.2023).
Die Zeichnungsfrist ist ein vom Emittenten festgelegter Zeitraum, in welchem das zu emittierende Zertifikat bzw. Wertpapier zu einem festgelegten Preis gezeichnet werden kann.
Die Zeichnung neuer Zertifikate wird nicht von allen Hausbanken und Online-Brokern angeboten. Meist sind es sogar nur ausgewählte Vertriebspartner des Emittenten, die eine Zeichnung überhaupt ermöglichen. Bei in Deutschland angebotenen Wertpapieren kann eine Zeichnung eventuell auch über die Börsen Stuttgart oder Frankfurt erfolgen. Die Zeichnung erfolgt in diesem Fall ähnlich wie ein normaler Wertpapierkauf unter Angabe der Wertpapierkennnummer und der Anzahl der zu zeichnenden Zertifikate. Der Unterschied zum klassischen Erwerb eines Produkts, welches nicht zur Zeichnung angeboten wird, liegt insbesondere im festgelegten Preis. Der Zeichnungspreis bleibt über die gesamte Zeichnungsfrist hinweg konstant. Anleger sollten allerdings berücksichtigen, dass während der Zeichnungsfrist zusätzlich zum Zeichnungspreis ein Ausgabeaufschlag erhoben werden kann.
Erst nach der Zeichnungsfrist werden laufend Geld- und Briefkurse (Ankaufs- und Verkaufspreise) für das neue Zertifikat gestellt. Es kann also sein, dass der Kurs des Zertifikats am ersten Tag nach der Zeichnungsfrist weit über oder weit unter dem Zeichnungspreis liegt, je nachdem, wie die Konstellation der aktuellen Marktparameter ist. Für diejenigen Anleger, die nach der Zeichnungsfrist mit einem steigenden Preis rechnen, kann sich die Zeichnung lohnen. Anleger sollten beachten, dass es bereits während der Zeichnungsfrist zu einem Ausverkauf des Zertifikats kommen kann. In diesem Fall gehen Anleger, die nicht rechtzeitig gezeichnet haben, zunächst leer aus.
Im Rahmen eines Angebots mit Zeichnungsfrist behält sich der Emittent ausdrücklich das Recht vor, die Zeichnungsmöglichkeit vorzeitig zu beenden und / oder vorgenommene Zeichnungen zu kürzen bzw. nur teilweise zuzuteilen. Der Emittent behält sich ferner das Recht vor, die Wertpapiere - insbesondere bei zu geringer Nachfrage während der Zeichnungsfrist - nicht zu emittieren. Darüber hinaus behält sich der Emittent das Recht vor, die Zeichnungsfrist zu verlängern.
Bonus-Zertifikate entfalten vor allem in stagnierenden sowie leicht fallenden Märkten ihre volle Attraktivität. Während eine Direktanlage nur bei steigenden Kursen einer Aktie zu Gewinnen führt, bieten Bonus-Zertifikate auch in Seitwärtsmärkten und sogar bei moderaten Kursrückgängen Gewinnchancen, solange die Barriere unberührt bleibt. In diesem Fall kann die Rendite des Zertifikats oberhalb der Rendite einer Direktanlage liegen.
Darüber hinaus nehmen Anleger an Kursanstiegen des Basiswerts, die über den Bonuslevel hinausgehen, unbegrenzt teil – unabhängig davon, ob die Barriere durchbrochen worden ist oder nicht. So besteht sogar nach dem Eintritt des Schwellenereignisses noch die Chance, einen über dem Bonusbetrag liegenden Einlösungsbetrag zu erhalten.
Die Vorteile, die Bonus-Zertifikate gegenüber der Direktanlage in den Basiswert mit sich bringen, wie z.B. die Erzielung einer Seitwärtsrendite, können unter anderem nur durch den Verzicht auf mögliche Dividendenzahlungen einer Aktiengesellschaft, auf die sich das Bonus-Zertifikat bezieht, an den Anleger weitergereicht werden. In keinem Fall wird die Dividende hierbei vom Emittenten vereinnahmt; vielmehr gilt: Je höher die erwartete Dividende der Aktie ausfällt, desto attraktiver kann das Bonus-Zertifikat vom Emittenten ausgestattet werden, d.h. umso größer können der erzielbare Bonusbetrag und/oder der Puffer, also der Abstand zwischen Barriere und Bonuslevel, sein. Die Dividende wird also in Form des Bonus-Mechanismus an den Anleger weitergereicht.
Wie Bonus-Zertifikate funktionieren (am Beispiel einer Aktie als Basiswert): Sofern der Aktienkurs während der Laufzeit die Barriere des Bonus-Zertifikats nicht berührt oder unterschritten hat und der Aktienkurs am Bewertungstag auf oder unter dem Bonuslevel notiert, erhalten Anleger bei Fälligkeit den Bonusbetrag (Grafik 1). Notiert der Aktienkurs am Bewertungstag hingegen über dem Bonuslevel, erhalten Anleger bei Fälligkeit den am Bewertungstag festgestellten Aktienkurs unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses (Grafik 2). Tritt die gewünschte Kursbewegung nicht ein und berührt oder unterschreitet die Aktie während der Laufzeit die Barriere, tritt das so genannte Schwellenereignis ein. In diesem Szenario wird der Bonus-Mechanismus außer Kraft gesetzt und der Anleger erhält den am Bewertungstag festgestellten Aktienkurs des Basiswerts gezahlt unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses (Grafik 3). Ggf. kann auch eine Aktienlieferung erfolgen.
Szenarien für ein Bonus-Zertifikat
Bonus-Zertifikate richten sich an Anleger, die Kursgewinne bzw. nur begrenzte Kursverluste eines Basiswerts erwarten und an den erwarteten Kursgewinnen möglichst vollständig teilhaben wollen. Damit verbinden Bonus-Zertifikate verschiedene vorteilhafte Eigenschaften in einem Produkt: Der Bonus-Mechanismus bietet angemessene Renditechancen in stagnierenden Märkten. Des Weiteren erlauben Bonus-Zertifikate unbegrenzte Gewinnmöglichkeiten bei steigenden Kursen des Basiswerts. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass Zertifikateinhaber allerdings keinen Anspruch auf Dividendenzahlungen haben.
Es gibt Situationen, in denen ein vorzeitiger Verkauf des Bonus-Zertifikats vorteilhaft sein kann. Zum einen kann das Zertifikat bereits vor dessen Fälligkeit ein persönliches Renditeziel eines Anlegers erreicht haben. Dieses kann beispielsweise unterhalb des Bonusbetrages liegen und bei sinkenden Kursen der Aktie mögliche Verluste durch einen vorzeitigen Verkauf begrenzen; es kann auch oberhalb des Bonusbetrages liegen, so dass es sich für einen Anleger lohnen kann, vorzeitig Gewinne zu realisieren, denn in diesem Kursbereich kann das Bonus-Zertifikat keinen deutlichen Mehrwert gegenüber der Direktanlage mehr erzielen. Starke Kursverluste und das damit verbundene Durchbrechen der Barriere können zum anderen die Attraktivität eines Bonus-Zertifikats gegenüber der Direktanlage in Aktien verringern.
Über den am Bewertungstag ermittelten Einlösungsbetrag eines Bonus-Zertifikats erhalten Anleger am Einlösungstermin automatisch eine Gutschrift auf ihrem Referenzkonto. Ein zusätzlicher Auftrag des Zertifikateinhabers ist nicht notwendig. Dies gilt auch für den Fall einer Aktienlieferung. In aller Regel können Anleger das Bonus-Zertifikat bis zum letzten Börsenhandelstag börsentäglich verkaufen oder kaufen.
Bonus-Zertifikate sind bekanntlich mit einer Barriere ausgestattet, die während der Laufzeit des Zertifikats nicht berührt werden sollte. Bei Emission des Zertifikats wird die Barriere grundsätzlich unter dem aktuellen Kurs des Basiswerts festgelegt, da sonst bereits zu Beginn der Laufzeit das so genannte Schwellenereignis eingetreten wäre.
Zwischen dem Kurs des Basiswerts und der Barriere ist also ein „Puffer“ vorhanden. Erst, wenn dieser Puffer aufgebraucht ist, d.h. der Kurs des Basiswerts bis auf die Barriere gesunken ist, kommt es zum Schwellenereignis und der Bonus-Mechanismus wird deaktiviert. Ab diesem Moment verhält sich ein Bonus-Zertifikat wie ein klassisches Partizipationszertifikat.
Beträgt die Barriere eines Bonus-Zertifikats bei dessen Emission z.B. 45 % (bezogen auf den Bonuslevel), bedeutet dies, dass die Barriere bei einem angenommenen Bonuslevel von 100 € bei 45 € liegt. Die Differenz aus Aktienkurs und Barriere ergibt den Puffer. Erst wenn der Aktienkurs, ausgehend von 100 € um 55 € gefallen ist, tritt das Schwellenereignis ein. Der Puffer beträgt in diesem konkreten Beispiel 55 %. Sinkt der Aktienkurs um 54 €, ohne die Barriere zuvor berührt zu haben, hat dieser Kursverlust keine Konsequenzen für den Zertifikateinhaber; er wird dank des Puffers abgefedert.
Bei Teilschutzzertifikaten hingegen wird bei Emission angegeben, wie viel Prozent von dem Nennbetrag zum Einlösungstermin (teil-) geschützt sind. Bei einer Anlage in ein solches Produkt wird die Zahlung eines vom Emittenten bei Emission festgelegten Kapitalschutzbetrags zum Einlösungstermin zugesichert.
Anleger sollten darauf achten, beim Kauf eines Bonus-Zertifikats den Abstand (Puffer) zwischen dem aktuellen Kurs der Aktie und der Barriere nicht zu gering zu wählen. Ein geringer Abstand bedeutet zwar häufig eine höhere Bonus-Chance, gleichzeitig steigt aber das Risiko, dass der Aktienkurs während der Laufzeit die Barriere unterschreitet. Der Bonus-Mechanismus würde damit außer Kraft gesetzt. Bei einer positiven Kurserwartung könnte die Wahl eines geringen Abstands zwischen dem aktuellen Aktienkurs und der Barriere die richtige Anlagestrategie sein, um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Demgegenüber können sehr sicherheitsorientierte Anleger, deren Anlagestrategie einen möglichst hohen Puffer beinhalten soll, einen größeren Abstand zwischen der Barriere und dem aktuellen Aktienkurs wählen.
Bonus-Zertifikate orientieren sich zwar während ihrer Laufzeit hauptsächlich am Kurs ihres Basiswerts, trotzdem können auch andere Faktoren für die Kursentwicklung des Zertifikats von Bedeutung sein. Hierzu zählen u.a. die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Schwellenereignisses bzw. das bereits eingetretene Schwellenereignis, die Restlaufzeit des Zertifikats, die implizite (erwartete) Volatilität des Basiswerts, die Entwicklung der Kapitalmarktzinsen sowie die Dividendenschätzungen des Basiswerts.
Selbst wenn der Kurs des Basiswerts sich nicht ändert, kann der Kurs eines Bonus-Zertifikats während der Laufzeit aus unterschiedlichen Gründen schwanken und ggf. trotz steigenden Kurses des Basiswerts sogar fallen (vgl. hierzu Fragen 22 bis 28).
Ist das Schwellenereignis bisher nicht eingetreten und der Kurs des Basiswerts notiert während der Laufzeit in der Nähe der Barriere, so steigt unter sonst konstanten Bedingungen das Risiko, dass es zum Schwellenereignis kommt. Dieses höhere Risiko führt tendenziell zu einem sinkenden Kurs des Bonus-Zertifikats.
Ist das Schwellenereignis eingetreten, nehmen Anleger vollständig und unbegrenzt an der Kursentwicklung der Aktie teil– dies sowohl an steigenden wie auch an fallenden Kursen. Aufgrund der Tatsache, dass Bonus-Zertifikateinhaber nicht dividendenberechtigt sind, notieren Bonus-Zertifikate auf Aktien im Vergleich zum Basiswert auf einem verminderten Niveau. Die Differenz zum Kurs des Basiswerts kommt zustande, da der Kurs des Bonus-Zertifikats um den Barwert der erwarteten Dividendenausschüttungen der jeweiligen Aktiengesellschaft während der Laufzeit des Zertifikats reduziert wird. Mit abnehmender Restlaufzeit nähert sich der Kurs der Zertifikate jedoch immer stärker dem Aktienkurs an (bei sonst konstanten Einflussfaktoren), bis schließlich am Laufzeitende keine Dividendenausschüttungen mehr ausstehen, alle Dividendentermine der Aktiengesellschaft verstrichen und somit beide Kurse identisch sind.
Betrachtet man ausschließlich den Einfluss der abnehmenden Restlaufzeit unter sonst konstanten Bedingungen, wird der Kurs eines Bonus-Zertifikats tendenziell steigen, wenn kein Schwellenereignis eingetreten ist. Notiert der Kurs des Basiswerts zwischen dem Bonuslevel und der Barriere, ohne die Barriere jemals berührt oder unterschritten zu haben, wird sich der Kurs des Bonus-Zertifikats kurz vor dem Laufzeitende vom Kurs des Basiswerts lösen und dem Bonusbetrag nähern. Bei Kursen des Basiswerts in der Nähe des Bonuslevels trifft diese Aussage jedoch nicht immer zu.
Oberhalb des Bonusbetrages kann der Kurs des Bonus-Zertifikats mit abnehmender Restlaufzeit sogar sinken und sich dem Kurs des Basiswerts bis zum Bewertungstag annähern. Sofern während der Laufzeit bereits das Schwellenereignis eingetreten ist, hat eine abnehmende Restlaufzeit keinen Einfluss mehr auf den Kurs des Bonus-Zertifikats. Dieses vollzieht dann die Kursbewegung des Basiswerts wie ein Partizipationszertifikat nahezu exakt nach.
Den Einfluss sich ändernder impliziter (erwarteter) Volatilitäten auf den Kurs eines Bonus-Zertifikats sollten Anleger nicht vernachlässigen. Je nachdem, ob sich der Kurs des Basiswerts in der Nähe des Bonuslevels oder der Barriere befindet, kann die Wirkung auf den Kurs eines Bonus-Zertifikats verschieden stark ausfallen.
Steigt die implizite Volatilität eines Basiswerts, ohne dass es bisher zum Schwellenereignis gekommen ist, und bleiben darüber hinaus alle anderen Faktoren konstant, wird der Kurs eines Bonus-Zertifikats, dessen Basiswert erheblich nahe an der Barriere notiert, tendenziell sinken. Das Risiko des Eintritts des Schwellenereignisses steigt in diesem Fall. Notiert der Kurs des Basiswerts hingegen näher am Bonuslevel oder sogar darüber, wird das Bonus-Zertifikat unter sonst konstanten Einflussfaktoren bei steigender Volatilität des Basiswerts in der Regel an Wert gewinnen. Das Ausmaß des Einflusses ist jedoch abhängig von der Reaktion der in einem Bonus-Zertifikat enthaltenen Optionskomponenten.
Auch sinkende implizite Volatilitäten haben Einfluss auf den Kurs eines Bonus-Zertifikats. Geht man wieder von einer unberührten Barriere aus, wird eine sinkende Volatilität des Basiswerts in den geschilderten Fällen tendenziell eine gegensätzliche Wirkung auf den Kurs des Bonus-Zertifikats haben. Notiert der Kurs des Basiswerts zwischen dem Bonuslevel und der Barriere, jedoch erheblich näher an der Barriere, führt eine sinkende implizite Volatilität des Basiswerts unter sonst konstanten Bedingungen häufig zu einem steigenden Kurs des Bonus-Zertifikats, da das Risiko des Eintritts des Schwellenereignisses in diesem Fall sinkt. Notiert der Kurs des Basiswerts aber näher am Bonuslevel oder darüber, kann eine sinkende Volatilität des Basiswerts einen sinkenden Kurs des Bonus-Zertifikats zur Folge haben.
Nach Unterschreiten der Barriere wird der Bonus-Mechanismus eines Bonus-Zertifikats deaktiviert. Da Bonus-Zertifikate sich ab diesem Zeitpunkt wie klassische Partizipationszertifikate verhalten und die Kursbewegung des Basiswerts üblicherweise exakt nachvollziehen, spielen Veränderungen der erwarteten Volatilität für die Preisbildung eines Bonus-Zertifikats keine Rolle mehr.
Die Erwartung sich ändernder Kapitalmarktzinsen findet bereits bei Emission eines Bonus-Zertifikats Berücksichtigung in dessen Kurs. Eine zu diesem Zeitpunkt bereits von der Europäischen Zentralbank (EZB) angekündigte Zinsänderung beispielsweise wird folglich keinen erheblichen Einfluss auf den Kurs des Zertifikats haben. Fallen Zinsänderungen jedoch stärker oder schwächer aus als erwartet, so können sich diese auf den Wert eines Bonus-Zertifikats auswirken. Geht man darüber hinaus davon aus, dass alle weiteren Einflussfaktoren konstant bleiben und der Bonus-Mechanismus nicht außer Kraft gesetzt ist, haben stärker als angenommen steigende Zinsen tendenziell einen sinkenden Kurs eines Bonus-Zertifikats zur Folge. Notiert der Kurs des Basiswerts zu diesem Zeitpunkt in der Nähe der Barriere, wird der Kurs eines Bonus-Zertifikats meist kaum an Wert verlieren. Allgemein wird der Einfluss steigender Zinsen umso bedeutender, je stärker sich der Kurs des Basiswerts von der Barriere entfernt und sich dem Bonuslevel annähert bzw. darüber hinaus ansteigt. Für stärker als erwartet ausfallende Zinssenkungen gilt in dem oben geschilderten Fall häufig eine gegensätzliche Wirkung auf den Kurs eines Bonus-Zertifikats.
Die Höhe der erwarteten (impliziten) Dividenden, die während der Laufzeit des Zertifikats von einer Aktiengesellschaft ausgeschüttet werden, findet bereits bei Emission eines Bonus-Zertifikats Berücksichtigung in dessen Preis. Da Inhaber von Bonus-Zertifikaten auf Aktien nicht dividendenberechtigt sind, führen Änderungen dieser Erwartungen unter der Annahme, dass weitere Einflussfaktoren konstant bleiben, zu Kursveränderungen des Bonus-Zertifikats. Änderungen der Dividendenerwartungen ergeben sich jedoch nicht durch Berechnungen von Analysten. Sie lassen sich aus den an den Terminmärkten gehandelten Optionen ableiten. Insofern sprechen Derivatehändler von „handelbaren Dividenden“. Sie unterscheiden sich von den Schätzungen der Analysten durch den wesentlichen Umstand, dass sie in den (Kauf-)Preis von Optionen einfließen.
Tendenziell haben steigende Dividendenerwartungen einen sinkenden Kurs eines Bonus-Zertifikats zur Folge, da Inhabern des Bonus-Zertifikats diese nicht zugerechnet werden. Umgekehrt wirken sich sinkende Dividendenerwartungen aus. Mit abnehmender Restlaufzeit verliert dieser Einfluss auf das Zertifikat jedoch an Bedeutung. Das Ausmaß der jeweiligen Kursänderung kann nur situationsabhängig nach Betrachtung sämtlicher Einflussfaktoren bestimmt werden.
Sofern der Basiswert eines Bonus-Zertifikats eine Aktie ist, kann es während der Laufzeit des Zertifikats zu Kapitalerhöhungen oder vergleichbaren Kapitalmaßnahmen der jeweiligen Aktiengesellschaft der betreffenden Aktie kommen. Die Ausgabe neuer Aktien bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung durch die Aktiengesellschaft hat unter sonst konstanten Einflussfaktoren einen verminderten Aktienkurs zur Folge.
Um Inhaber von Bonus-Zertifikaten vor einer Kapitalverwässerung zu schützen, werden wesentliche Bestandteile der Bonus-Zertifikate mit dem Ziel angepasst, die Inhaber des entsprechenden Zertifikats wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme. Dies nennt man auch „Verwässerungsschutz“. Dazu erfolgen grundsätzlich Anpassungen der relevanten Ausstattungsmerkmale eines Bonus-Zertifikats, die im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen notwendig sind. Gemäß den Emissionsbedingungen werden meist die Barriere, das Bezugsverhältnis und der Bonuslevel eines Bonus-Zertifikats angepasst. Der bei Emission festgelegte Bonuslevel eines Bonus-Zertifikats entspricht bei einem Bezugsverhältnis von 1 grundsätzlich dem Bonusbetrag. Erst durch eine Anpassung des Bezugsverhältnisses z.B. aufgrund möglicher Kapitalmaßnahmen einer Aktiengesellschaft wird der Bonuslevel auf ein Niveau unterhalb des Bonusbetrages gesenkt, denn die Multiplikation aus angepasstem Bezugsverhältnis und dem angepassten Bonuslevel muss anschließend wieder dem Bonusbetrag entsprechen. Der Bonusbetrag bleibt von der Anpassung grundsätzlich unberührt. Eine Anpassung erfolgt in der Regel analog den Anpassungsregeln der betreffenden Terminbörse (z.B. Eurex oder Euronext Amsterdam).
Beispiel:
Ein Anleger erwirbt ein Bonus-Zertifikat auf die Düsseldorf AG mit einem Bonusbetrag bzw. einem Bonuslevel in Höhe von z.B. 64,00 € und einer Barriere von z.B. 48,00 €. Das Bezugsverhältnis des Zertifikats beträgt 1,0. Die Düsseldorf AG beschließt, eine Kapitalerhöhung im Bezugsverhältnis 7:2 durchzuführen. Daher werden mit Wirkung zum Stichtag (d.h. zum Tag des Wirksamwerdens der Kapitalmaßnahme) folgende Anpassungen für das entsprechende Bonus-Zertifikat vorgenommen: Der von der relevanten Terminbörse ermittelte Faktor für die Anpassung des Bonus-Zertifikats (der so genannte „R-Faktor“) liegt bei 0,9550. Der Bonuslevel, der bisher auf der Höhe des Bonusbetrages lag, wird unter Berücksichtigung des R-Faktors von 64,00 € auf 61,12 € (64 x 0,9550) gesenkt. Auch die Barriere wird unter Berücksichtigung des R-Faktors nach der Kapitalerhöhung der Aktiengesellschaft von 48,00 € auf 45,84 € (48,00 x 0,9550) angepasst. Im Gegenzug wird das Bezugsverhältnis von 1,0 auf 1,0471 (1:0,9550) erhöht. Der Bonusbetrag bleibt bei 64,00 € unverändert. Die Multiplikation von Bonuslevel und Bezugsverhältnis ergibt sowohl vor der Kapitalerhöhung als auch danach den Bonusbetrag.
Ähnlich dem Vorgehen bei Kapitalerhöhungen wird auch bei anderen Kapitalmaßnahmen einer Aktiengesellschaft verfahren. Hierzu zählen beispielsweise Sonderdividendenzahlungen oder Aktiensplits.
Auch nach einer Kapitalmaßnahme erhalten Anleger bei Fälligkeit eines Bonus-Zertifikats auf eine Aktie mindestens den Bonusbetrag, sofern die Barriere während der Laufzeit nicht berührt wurde. Notiert der Kurs der Aktie am Bewertungstag über dem angepassten Bonuslevel des Bonus-Zertifikats oder ist es während der Laufzeit des Bonus-Zertifikats zum Schwellenereignis gekommen, erhalten Anleger bei Fälligkeit den wirtschaftlichen Gegenwert des Basiswerts (unter Berücksichtigung des angepassten Bezugsverhältnisses).
Beispiel:
Angenommen – ausgehend vom vorherigen Beispiel – der Kurs der Düsseldorf AG notiert am Bewertungstag des Bonus-Zertifikats z.B. bei 63,00 € und demnach über dem angepassten Bonuslevel. Sofern die Barriere während der Laufzeit nicht berührt wurde, erhält der Inhaber des Bonus-Zertifikats einen Einlösungsbetrag in Höhe des wirtschaftlichen Gegenwerts der Aktie – unter Berücksichtigung des angepassten Bezugsverhältnisses von 1,0471, mindestens aber den Bonusbetrag. Der Einlösungsbetrag liegt in diesem beispielhaften Szenario bei 63,00 € x 1,0471 = 65,97 €.
Ausstattung des Bonus-Zertifikats | Vor Kapitalerhöhung der AG | Nach Kapitalerhöhung der AG |
---|---|---|
Bonusbetrag in EUR | 64,00 | 64,00 |
Bonuslevel in EUR | 64,00 | 61,12 |
Bezugsverhältnis | 1 | 1,0471 |
Barriere in EUR | 48,00 | 45,84 |
Sofern das Schwellenereignis bereits eingetreten ist, erhalten Inhaber eines Bonus-Zertifikats als Einlösungsbetrag den wirtschaftlichen Gegenwert der Aktie unter Berücksichtigung des angepassten Bezugsverhältnisses.
Beispiel:
Nach Durchführung der Kapitalerhöhung hat der Kurs der Düsseldorf AG die angepasste Barriere von 45,84 € unterschritten und notiert am Bewertungstag bei 45,00 €. Der Einlösungsbetrag in Höhe von 47,11 €, den Zertifikateinhaber bei Fälligkeit erhalten, errechnet sich nach der Kapitalerhöhung der Düsseldorf AG aus festgestelltem Kurs der Aktie am Bewertungstag in Höhe von 45,00 €, multipliziert mit dem angepassten Bezugsverhältnis von 1,0471.
Dividendenausschüttungen erfolgen bei deutschen Aktiengesellschaften in der Regel am Tag nach der Hauptversammlung, dem so genannten „ex-Tag“. Mit der Ausschüttung der Dividende erfolgt auch der Abschlag der Bruttodividende vom Börsenkurs der entsprechenden Aktie. Auf den Kurs eines Bonus-Zertifikats hat dieses Vorgehen grundsätzlich keinen Einfluss, da die während der Laufzeit erwarteten Dividendenzahlungen bereits bei Emission des Zertifikats in dessen Kurs berücksichtigt werden. Durch den meist niedrigeren Aktienkurs nach einer Dividendenausschüttung kann es allerdings zu einem Berühren oder Unterschreiten der Barriere kommen.
Beispiel:
Der Kurs der Düsseldorf AG notiert vor der Hauptversammlung bei 75,00 €. Das Bonus-Zertifikat auf die Düsseldorf AG besitzt einen Bonusbetrag von 115,00 € und eine Barriere bei 70,00 €. Auf der Hauptversammlung beschließen die Anteilseigner mehrheitlich, eine Bruttodividende in Höhe von 6,00 € je Aktie auszuschütten. Am ex-Tag, dem Tag nach der Hauptversammlung, eröffnet der Kurs der Düsseldorf AG zu Handelsbeginn mit einem um die Dividende bereinigten Aktienkurs (bei sonst konstanten Einflussfaktoren) in Höhe von 69,00 €. Die bei 70,00 € liegende Barriere des Bonus-Zertifikats wurde unterschritten und der Bonus-Mechanismus somit deaktiviert.
Anders sieht es bei Sonderdividendenzahlungen aus. Hier erfolgt in der Regel analog zum Vorgehen der relevanten Terminbörse eine Anpassung der Ausstattungsmerkmale (siehe Frage 10).
Mit der Anlage in ein Bonus-Zertifikat ist grundsätzlich das Risiko des Schwellenereignisses verbunden. Da der Bonus-Mechanismus nach Eintritt des Schwellenereignisses verfällt, tragen Anleger in diesem Fall das Kursänderungsrisiko des Basiswerts. Mit einem Verlust des eingesetzten Kapitals müssen Anleger immer dann rechnen, wenn das für den Erwerb des Bonus-Zertifikats aufgewendete Kapital (Kaufpreis zuzüglich sonstiger mit dem Kauf verbundener Kosten) höher ist als der Einlösungsbetrag bei Fälligkeit. Wertpapierinhaber tragen zudem das Emittenten-/Garantenrisiko. Ein Totalverlust ist ebenfalls möglich, wenn der Emittent der Wertpapiere und, sofern relevant, die Garantin zahlungsunfähig werden.
Ganz generell sollten Anleger immer eine Marktmeinung zu einem bestimmten Basiswert haben oder entwickeln, bevor sie sich für eine Anlage in ein Derivat entscheiden. Diese kann bei Discount-Zertifikaten sowohl die Erwartung eines leicht steigenden, stagnierenden oder sogar moderat fallenden Kurses des betreffenden Basiswerts sein. Besonders attraktiv können Discount-Zertifikate sein, die in Zeiten verhältnismäßig hoher impliziter (erwarteter) Volatilitäten emittiert werden, denn diese führen, wenn man davon ausgeht, dass alle weiteren Einflussfaktoren konstant bleiben, zu einem günstigeren Einstiegspreis für ein Discount-Zertifikat, da der Wert der Optionskomponenten, die ein Discount-Zertifikat enthält, in diesem Fall tendenziell steigen wird. Der Mehrwert wird von den Emittenten bei Emission in Form eines höheren Discounts (Abschlag) an den Anleger weitergegeben. Demnach kann es sinnvoll sein, die tendenziell höheren Abschläge zu nutzen und in Zeiten hoher impliziter Volatilitäten in Discount-Zertifikate einzusteigen.
Grundsätzlich sind bei Fälligkeit zwei Szenarien für die Einlösung eines Discount-Zertifikats denkbar: Szenario 1: Das Zertifikat wird durch Zahlung des Höchstbetrags eingelöst. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag über dem Cap (obere Kursgrenze) notiert bzw. diesem entspricht. So erzielen Anleger die maximale Rendite mit ihrem Discount-Zertifikat. Szenario 2: Das Zertifikat wird durch Lieferung der durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl des Basiswerts, z.B. Aktien, eingelöst. Der Basiswert wird am Einlösungstermin in das Depot des Zertifikateinhabers übertragen. Dieses Einlösungsszenario kommt dann zum Tragen, wenn der am Bewertungstag festgestellte maßgebliche Kurs des Basiswerts unter dem Cap notiert. Sofern die durch das Bezugsverhältnis ausgedrückte Anzahl des zu liefernden Basiswerts Bruchteile ausweist, werden diese Bruchteile des zu liefernden Basiswerts jedoch nicht geliefert, sondern als Spitzenbetrag gezahlt. Konkret bedeutet dies: Wenn die durch das Bezugsverhältnis ausgedrückte Anzahl des zu liefernden Basiswerts z.B. 1,53 beträgt, wird dem Zertifikateinhaber eine Aktie übertragen und der Spitzenbetrag gutgeschrieben. Die Ermittlung des Spitzenbetrags erfolgt für jedes Zertifikat durch Multiplikation des Basiswertbruchteils, hier 0,53, mit dem am Bewertungstag festgestellten Aktienkurs des zu liefernden Basiswerts. Hält ein Wertpapierinhaber mehrere Discount-Zertifikate, erfolgt keine Zusammenlegung des Spitzenbetrags in der Art und Weise, dass dafür beispielsweise eine höhere Anzahl von Aktien geliefert wird.
Die Emissionsbedingungen können anstatt einer Aktienlieferung die Einlösung durch eine Zahlung eines Einlösungsbetrags vorsehen. Dies ist in der Regel der Fall bei Discount-Zertifikaten auf Indizes. Der Einlösungsbetrag, den Anleger in diesem Fall bei Fälligkeit erhalten, entspricht dem wirtschaftlichen Gegenwert des Basiswerts (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Der Höchstbetrag bezeichnet den maximalen Einlösungsbetrag eines Discount-Zertifikats. Der Cap eines Discount-Zertifikats ist maßgeblich für die Art der Einlösung des Discount-Zertifikats bei Fälligkeit. Bei einem Bezugsverhältnis von 1 entspricht der Cap dem Höchstbetrag. Bei dieser Ausstattung können Anleger den am Bewertungstag ermittelten Kurs des Basiswerts mit dem Höchstbetrag bzw. Cap vergleichen, um die Höhe bzw. Art der Einlösung zu ermitteln. Beträgt das Bezugsverhältnis allerdings nicht 1, beispielsweise durch Anpassungsmaßnahmen des Discount-Zertifikats oder in der Regel bei Discount-Zertifikaten auf Indizes, ist für die Einlösung des Zertifikats der Cap maßgeblich. In diesem Fall wird am Bewertungstag der Kurs des Basiswerts mit dem Cap verglichen.
Discount-Zertifikate werden grundsätzlich mit unterschiedlichen Höchstbeträgen angeboten. Sehr niedrige Caps (obere Kursgrenzen), die folglich weit unter dem aktuellen Kurs des Basiswerts liegen, können sich z.B. für Anleger eignen, die bis zum Laufzeitende eher mit einer defensiven Kursentwicklung des Basiswerts rechnen.
Um zu ermitteln, wann sich eine Anlage in ein Discount-Zertifikat an Stelle der Direktanlage lohnt, berechnet man den so genannten Outperformance-Punkt. Dieser bezeichnet die Kursmarke eines Basiswerts, ab dem eine Direktanlage zu höheren Erträgen führt. Denn das Zertifikat ist mit einem Cap (obere Kursgrenze) versehen, so dass Kurssteigerungen des Basiswerts bei einem Discount-Zertifikat ab einem bestimmten Punkt (dem Outperformance-Punkt) gegenüber der Direktanlage zu keinem Mehrwert mehr führen. Solange also der Basiswert am Bewertungstag unter dem Outperformance-Punkt notiert, ist die Anlage in das Discount-Zertifikat lohnenswerter gewesen. Bei der Berechnung des Outperformance-Punkts ist jedoch zu beachten, dass es sich bei diesem immer nur um eine Momentaufnahme handelt, denn Kursänderungen des Basiswerts und des Zertifikats führen ebenfalls zu Änderungen des Outperformance-Punkts.
Beispiel:
Ein Discount-Zertifikat auf die Düsseldorf AG hat einen Höchstbetrag von 26,00 €, ein Bezugsverhältnis von 1 und kostet zum Zeitpunkt der Betrachtung 21,36 €. Die Düsseldorf-Aktie notiert zeitgleich zu einem Kurs in Höhe von 23,35 €.
Der Outperformance-Punkt läge demnach bei:
Erst wenn die Düsseldorf-Aktie am Bewertungstag über 28,42 € notiert, hätte eine Anlage in die Aktie zu einer höheren Rendite geführt.
Der Abschlag bzw. Discount gibt an, um wie viel günstiger – prozentual gesehen – der Erwerb des Basiswerts über das Discount-Zertifikat ist (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) als die Direktanlage in den Basiswert selbst. Der Abschlag dient während der Laufzeit des Zertifikats als Puffer zum Cap (obere Kursgrenze) und sollte demnach nicht zu gering gewählt werden.
Beispiel:
Notiert der Basiswert bei 95,59 € und kostet das Zertifikat 70,27 €, ergibt sich folgender Discount:
Der Erwerb des Discount-Zertifikats ist in diesem Szenario um 26,49 % günstiger als eine Direktanlage in den Basiswert.
Die Angabe pro Jahr bietet sich grundsätzlich an, um verschiedene Anlagen miteinander vergleichen zu können. Denn bei fast allen Anlageprodukten wird die Rendite pro Jahr angegeben. Die Berechnung ist aufgrund der Annualisierung der Rendite jedoch etwas komplizierter als die Berechnung der maximalen Rendite absolut, also für die Gesamtlaufzeit. Die maximale Rendite für die Gesamtlaufzeit beträgt:
Bezogen auf ein Jahr muss die Rendite für die Gesamtlaufzeit des Zertifikats annualisiert werden. Die Formel zur Annualisierung der Rendite lautet:
Beispiel:
Beträgt die maximale Rendite eines Discount-Zertifikats 15 % und die Restlaufzeit noch 1,5 Jahre, so lässt sich entsprechend die Rendite berechnen, die pro Jahr erzielt werden kann:
Ja. Zwar orientieren sich Discount-Zertifikate während der Laufzeit vornehmlich an der Kursentwicklung des zugrundeliegenden Basiswerts, doch können auch andere Faktoren, wie beispielsweise die Restlaufzeit des Zertifikats, Veränderungen der impliziten (erwarteten) Volatilität und die Dividendenschätzungen des Basiswerts sowie die Entwicklung des Kapitalmarktzinsniveaus Einfluss auf den Kurs des Zertifikats nehmen.
Ein Discount-Zertifikat besteht aus einer abgezinsten Anleihe (Zerobond) und einer verkauften Put-Option. Die Prämie aus dem Verkauf der Option wird in Form des Discounts an den Anleger weitergereicht. Demnach errechnet sich der Wert des Discount-Zertifikats aus dem Wert der abgezinsten Anleihe abzüglich der Optionsprämie.
Es gibt neben dem Kurs des Basiswerts Einflussfaktoren, die sich auf die einzelnen Komponenten auswirken und insgesamt kursbeeinflussend auf das Discount-Zertifikat wirken können. Sehr häufig bewirkt eine Veränderung der impliziten (erwarteten) Volatilität des Basiswerts eine Änderung des Optionspreises bei der genannten Put-Option. Steigende implizite Volatilitäten führen tendenziell zu einer steigenden Prämie der Put-Option, wodurch wiederum der Wert des Discount-Zertifikats sich entsprechend verringern würde. In diesem Fall z.B. notiert ein Discount-Zertifikat im „Minus“, während der Basiswert gestiegen sein kann. Welche Parameter Einfluss auf den Kurs des Zertifikats haben, lesen Sie in Frage 46, und wie diese wirken, ab Frage 50.
Discount-Zertifikate nehmen an der Kursentwicklung des Basiswerts oberhalb des Caps (obere Kursgrenze) nicht mehr teil, da die Einlösung eines Discount-Zertifikats auf die Höhe des Höchstbetrags begrenzt ist. Die Wertentwicklung des Basiswerts oberhalb des Caps spielt demnach für die Preisbildung des Zertifikats kaum noch eine Rolle.
Dieses Phänomen lässt sich durch die abnehmende Restlaufzeit erklären. Notiert der Basiswert unverändert über dem Cap (obere Kursgrenze), wird sich der Kurs des Discount-Zertifikats – unter sonst konstanten Einflussfaktoren – mit abnehmender Restlaufzeit immer stärker dem Höchstbetrag annähern und diesem schließlich am Bewertungstag entsprechen. Übersteigen wird er diesen allerdings nie, denn die Höhe der Einlösung des Zertifikats ist auf den Höchstbetrag begrenzt.
Die implizite (erwartete) Volatilität des Basiswerts kann während der Laufzeit eines Discount-Zertifikats sowohl steigen als auch fallen. Eine steigende implizite Volatilität des Basiswerts (unter sonst konstanten Einflussfaktoren) bewirkt tendenziell einen sinkenden Wert des Zertifikats. Da die im Zertifikat enthaltene Optionskomponente in diesem Fall an Wert gewinnt, wird dieser in Form des Abschlags an den Anleger weitergereicht. Für den Erwerber eines Discount-Zertifikats ergibt sich folglich ein günstigerer Einstiegspreis. Inhaber des Zertifikats müssen dagegen einen niedrigeren Wert ihres Zertifikats hinnehmen. Eine sinkende implizite Volatilität des Basiswerts hat eine tendenziell gegensätzliche Wirkung auf den Kurs eines Discount-Zertifikats. Somit ergibt sich unter sonst konstanten Einflussfaktoren häufig ein höherer Kurs des Discount-Zertifikats. Für den Erwerber eines Discount-Zertifikats folgt daraus ein höherer Einstiegspreis, wohingegen Zertifikateinhaber von steigenden Kursen des Zertifikats eher profitieren können.
Bevor es zur Emission eines Discount-Zertifikats kommt, wird bereits die Erwartung sich möglicherweise ändernder Kapitalmarktzinsen während der Laufzeit des Zertifikats in dessen Kurs berücksichtigt. Kommt es also während der Laufzeit zu einer Zinsänderung am Kapitalmarkt, die bereits vor Emission des Discount-Zertifikats von der Europäischen Zentralbank angekündigt wurde, wird dies keinen Einfluss mehr auf den Kurs des Zertifikats haben. Erst, wenn Zinsänderungen unerwartet vorgenommen werden oder aber geplante Zinsänderungen stärker oder schwächer als erwartet ausfallen, können sich diese auf den Kurs eines Discount-Zertifikats auswirken. Besonders bei lang laufenden Discount-Zertifikaten kann dieser Einfluss von Bedeutung sein. Geht man darüber hinaus davon aus, dass alle weiteren Einflussfaktoren konstant bleiben, haben unerwartete Zinserhöhungen sowie stärker als angenommen steigende Zinsen tendenziell einen sinkenden Kurs eines Discount-Zertifikats zur Folge. Dies wird deutlich, wenn man sich die Zusammensetzung eines Discount-Zertifikats in Erinnerung ruft: Konstruiert man ein Discount-Zertifikat aus einer gekauften Nullkuponanleihe und einer verkauften Put-Option, dann sinken durch den steigenden Zins die Kosten für die Anleihe. Eine Put-Option wird durch den gestiegenen Zins günstiger. Die preiswertere Nullkuponanleihe führt zu einem sinkenden Preis des Zertifikats, während die geringeren Erträge aus dem Verkauf der Put-Option einen Anstieg des Preises zur Folge haben. Insgesamt ergibt sich ein sinkender Kurs des Zertifikats, da der Einfluss der Zinsentwicklung auf die Nullkuponanleihe wertmäßig stärker ausfällt. Durch die entgegengesetzte Wirkung steigender Zinsen auf die verschiedenen Komponenten des Discount-Zertifikats wirkt sich die Zinsänderung im Allgemeinen umso schwächer aus, je weiter der Kurs des Basiswerts unter dem Cap (obere Kursgrenze) notiert, da die im Zertifikat enthaltene Optionskomponente in diesem Fall stärker ins Gewicht fällt. Notiert der Kurs des Basiswerts dagegen oberhalb des Caps, resultiert daraus ein vergleichsweise stärker sinkender Kurs des Discount-Zertifikats. Für stärker als bei Emission berücksichtigt ausfallende Zinssenkungen gilt häufig eine gegensätzliche Wirkung auf den Kurs eines Discount-Zertifikats. Sofern der Kurs des Basiswerts über dem Cap notiert, führt eine stärker als erwartet ausfallende Zinssenkung zu einem sichtlich steigenden Kurs des Discount-Zertifikats. Notiert der Kurs des Basiswerts unter dem Cap, fällt dieser Einfluss tendenziell schwächer aus und hat häufig einen geringfügig steigenden Kurs des Zertifikats zur Folge. Mit abnehmender Restlaufzeit verliert der Einfluss des Kapitalmarktzinsniveaus jedoch an Bedeutung.
Die Höhe der erwarteten (impliziten) Dividenden, die während der Laufzeit des Zertifikats von einer Aktiengesellschaft auf die Aktien ausgeschüttet werden, findet bereits bei Emission eines Aktien-Discount-Zertifikats Berücksichtigung in dessen Kurs. Da Discount-Zertifikateinhaber nicht dividendenberechtigt sind, führen Änderungen dieser Erwartungen unter der Annahme, dass weitere Einflussfaktoren konstant bleiben, zu Kursänderungen des Zertifikats. Änderungen der Dividendenerwartungen fließen in die Preisberechnung von am Optionsmarkt gehandelten Optionen ein. Daher haben Änderungen der Dividendenerwartungen einen Einfluss auf den Preis der in einem Discount-Zertifikat enthaltenen Optionskomponenten. Steigende Dividendenerwartungen haben tendenziell einen sinkenden Kurs eines Discount-Zertifikats zur Folge, da diese sich in Form eines höheren Optionswerts und damit steigenden Abschlags auf den Preis des Zertifikats auswirken. Sinkende Dividendenerwartungen führen hingegen zu steigenden Kursen eines Discount-Zertifikats, weil die im Zertifikat enthaltene Optionskomponente an Wert verliert und der Abschlag somit geringer wird. Mit abnehmender Restlaufzeit verliert dieser Einfluss jedoch an Bedeutung. Das Ausmaß der jeweiligen Kursänderung kann nur situationsabhängig nach Betrachtung sämtlicher Einflussfaktoren bestimmt werden.
Dividendenausschüttungen erfolgen bei deutschen Aktiengesellschaften in der Regel am Tag nach der Hauptversammlung, dem so genannten „ex-Tag“. Mit der Ausschüttung der Dividende erfolgt auch der Abschlag der Bruttodividende vom Börsenkurs der entsprechenden Aktie. Auf den Kurs eines Discount-Zertifikats hat dieses Vorgehen grundsätzlich keinen Einfluss, da die während der Laufzeit erwarteten Dividendenzahlungen bereits bei Emission des Zertifikats in dessen Kurs berücksichtigt werden. Sofern der Aktienkurs jedoch am Bewertungstag aufgrund des Dividendenabschlags unter dem Cap (obere Kursgrenze) notiert, kommt es anstelle der Einlösung in Höhe des Höchstbetrags zu einer Einlösung durch Lieferung der entsprechenden Aktien (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses).
Während der Laufzeit eines Discount-Zertifikats auf eine Aktie kann es zu Kapitalerhöhungen oder vergleichbaren Maßnahmen der betreffenden Aktiengesellschaft kommen. Eine solche Kapitalmaßnahme kann beispielsweise die Ausgabe von Berichtigungsaktien bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch die betreffende Aktiengesellschaft sein. Um Discount-Zertifikateinhaber vor einer Kapitalverwässerung zu schützen, werden wesentliche Bestandteile der Wertpapiere mit dem Ziel angepasst, die Inhaber des entsprechenden Wertpapiers wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme. Dies nennt man auch „Verwässerungsschutz“. Anpassungen der relevanten Ausstattungsmerkmale, die im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen notwendig sind, erfolgen gemäß den Bestimmungen in den jeweiligen Emissionsbedingungen, in der Regel analog den Anpassungsregeln der betreffenden Terminbörse (z.B. Eurex). Dazu werden bei Discount-Zertifikaten die Anzahl der Aktien (= Bezugsverhältnis) sowie der Cap (obere Kursgrenze) des Zertifikats entsprechend angepasst werden. Der Höchstbetrag bleibt hiervon unberührt.
Beispiel:
Ein Discount-Zertifikat auf die X-AG ist mit einem Höchstbetrag und einem Cap in Höhe von jeweils 20,00 € ausgestattet. Der Aktienkurs der X-AG notiert zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bei 20,00 €. Das Bezugsverhältnis des Zertifikats beträgt 1,00.
Während der Laufzeit des Zertifikats beschließt die X-AG, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Verhältnis 1:2 durchzuführen. Aus diesem Grund wird bei dem beispielhaften Aktien-Discount-Zertifikat eine Anpassung des Bezugsverhältnisses und des Caps vorgenommen. Das Bezugsverhältnis beträgt nach der Kapitalerhöhung nicht mehr 1,00, sondern wird auf 2,00 erhöht. Der ursprüngliche Höchstbetrag von 20,00 € bleibt von der Kapitalmaßnahme unberührt. Der Cap, welcher bisher auf der Höhe des Höchstbetrags lag, wird auf 10,00 € halbiert. Die Multiplikation des neuen Caps und des angepassten Bezugsverhältnisses entspricht dem Höchstbetrag.
Weitere Ereignisse, die zu einer Anpassung der Ausstattungsmerkmale eines Aktien-Discount-Zertifikats führen können, sind z.B. Aktiensplits oder Sonderdividendenausschüttungen einer Aktiengesellschaft.
Pauschal lässt sich eine Antwort auf diese Frage nicht finden. Hier gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten. Der Emittent wird in einem solchen Fall wesentliche Bestandteile der Discount-Zertifikate mit dem Ziel anpassen, die Inhaber des entsprechenden Wertpapiers wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme. Dies nennt man auch „Verwässerungsschutz“. Sollte die betreffende Aktiengesellschaft, deren Aktien dem Discount-Zertifikat zugrunde liegen, z.B. durch einen Aktientausch übernommen werden, könnte ein Discount-Zertifikat z.B. auf die Aktien der neuen Aktiengesellschaft im entsprechenden Verhältnis umgestellt werden. Der Emittent verfährt bei einer solchen Anpassung entsprechend den Bestimmungen in den jeweiligen Emissionsbedingungen, welche sich in der Regel an der Vorgehensweise der relevanten Terminbörse (beispielsweise die Eurex oder die Euronext Amsterdam), an welcher Termin- und Optionskontrakte auf die betreffende Aktie gehandelt werden, orientieren. Es kann aber auch sein, dass Derivate von HSBC vorzeitig abgerechnet werden und ein Abrechnungsbetrag gezahlt wird.
Da Discount-Zertifikate bei Emission grundsätzlich mit einem Abschlag gegenüber dem Basiswert ausgegeben werden, bieten sie einen günstigeren Einstiegspreis gegenüber der Direktanlage. Dieser Abschlag wirkt bei moderaten Kursrückgängen des Basiswerts als Puffer zum Cap (obere Kursgrenze). So können Anleger auch in seitwärts tendierenden oder sogar leicht fallenden Märkten Gewinne erzielen.
Der Zertifikateinhaber erleidet dann einen Verlust, wenn der Einlösungsbetrag des Discount-Zertifikats geringer ist als der Erwerbspreis des Zertifikats, d.h. das für den Erwerb des Zertifikats aufgewendete Kapital (Kaufpreis zuzüglich sonstiger mit dem Kauf verbundener Kosten). Der Anleger eines Discount-Zertifikats mit Aktienlieferung erleidet einen Verlust , sofern er die Aktien nach dem Einlösungstermin unterhalb des persönlichen Erwerbspreises verkauft. Erfolgt ein Verkauf zu null, entsteht ein Totalverlust. Bei einem Discount-Zertifikat auf eine Aktie z.B. müsste diese bis auf null sinken, um einen Totalverlust zu erleiden. Wertpapierinhaber tragen zudem das Emittenten-/Garantenrisiko. Ein Totalverlust ist ebenfalls möglich, wenn der Emittent der Wertpapiere und, sofern relevant, die Garantin zahlungsunfähig werden.
Steigt der Kurs des Basiswerts bis zum Bewertungstag über den Cap (obere Kursgrenze) hinaus, nehmen Anleger an dieser Kurssteigerung nicht teil. Ab einem bestimmten Punkt, dem Outperformance-Punkt (siehe hierzu Frage 71), entgehen ferner dem Anleger Gewinne, die er mit einer Direktanlage hätte erzielen können.
Wird ein Discount-Zertifikat durch Aktienlieferung oder durch Lieferung von Partizipationszertifikaten eingelöst, haben Anleger bis zur Übertragung am Einlösungstermin keine Ansprüche aus dem zu liefernden Basiswert. Darüber hinaus sollten Anleger beachten, dass sich der Kurs des zu liefernden Basiswerts in der Zeit zwischen dem Bewertungstag und dem Einlösungstermin verändern und ggf. bei Fälligkeit noch weiter unter dem Cap notieren kann. Der Anleger erleidet dann einen Verlust bis hin zum Totalverlust, sofern er die Aktien nach dem Einlösungstermin unterhalb des persönlichen Erwerbspreises (d.h. der für den Erwerb des Zertifikats aufgewendete Kaufpreis zuzüglich sonstiger mit dem Kauf verbundener Kosten) verkauft. Daraus resultiert, dass der Verlust aus dem Erwerb des Discount-Zertifikats erst nach dem Verkauf des gelieferten Basiswerts festgestellt werden kann. Im Falle der Lieferung von Partizipationszertifikaten sollten Anleger berücksichtigen, dass die Wertentwicklung der zu liefernden Zertifikate zum Zeitpunkt der Übertragung nicht feststeht. In der Regel erfolgen bei diesen Zertifikaten keine Zinszahlungen oder sonstige Ausschüttungen (z.B. Dividenden), so dass die einzige Ertragschance der Zertifikate in einem Wertzuwachs des den Zertifikaten zugrundeliegenden Basiswerts, z.B. des Index, und somit des Werts der Zertifikate besteht. Wertpapierinhaber tragen zudem das Emittenten-/Garantenrisiko. Ebenfalls ist ein Totalverlust möglich, wenn der Emittent der Wertpapiere und, sofern relevant, die Garantin zahlungsunfähig werden.
Seitens HSBC werden Anlegern sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Discount-Zertifikaten in der Regel keine Erwerbs- und Veräußerungskosten in Rechnung gestellt. Allerdings kann die Hausbank bzw. der Broker des Anlegers für Erwerb und Veräußerung Gebühren erheben. Kommt es bei Fälligkeit des Zertifikats zu einer Übertragung von Aktien oder Partizipationszertifikaten in das Depot des Anlegers, wird auch in diesem Fall seitens HSBC grundsätzlich keine Gebühr erhoben. Anleger sollten daher auch mit ihrer Hausbank oder ihrem Discountbroker in Kontakt treten, um sich rechtzeitig über deren Gebührenstrukturen zu informieren, denn auch diese sollten in der Anlageentscheidung berücksichtigt werden.
Als Basiswerte von Partizipationszertifikaten eignen sich nahezu alle denkbaren Finanzinstrumente. Partizipationszertifikate können sich auf einen Index, auf eine Aktie oder aber auch auf Devisen, Rohstoffe, Edelmetalle oder Zins-Futures beziehen. Partizipationszertifikate sind mit einer festen Laufzeit oder mit einer unbestimmten Laufzeit ausgestattet. Bezieht sich ein Partizipationszertifikat auf mehrere Aktien, so handelt es sich um ein Korb-Zertifikat. In dem Korb sind dann verschiedene Aktien enthalten.
Unter einer Eins-zu-Eins-Partizipation versteht man die parallele Kursbewegung des Zertifikats zu seinem Basiswert. Ein Anstieg des dem Zertifikat zugrundeliegenden Index um 1 Punkt (beispielsweise ein Anstieg des DAX® von 16.000 auf 16.001, wobei 1 Indexpunkt 1 € entspricht) hätte bei einem Bezugsverhältnis von 0,01 folglich einen Anstieg des Zertifikats um 1 Cent zur Folge (der Geldkurs (Ankaufspreis) würde in diesem Fall von 160,00 € auf 160,01 € steigen). Zu beachten ist also das Bezugsverhältnis, welches angibt, in welchem Verhältnis der Inhaber des Zertifikats an der Kursbewegung des Basiswerts teilnimmt. Beeinflusst wird die parallele Kursbewegung des Zertifikats durch das Bezugsverhältnis allerdings nicht. Ein Bezugsverhältnis von 0,1 allerdings würde im genannten Beispiel zu einem Anstieg des Geldkurses von 1.600,00 € auf 1.600,10 €, also um 10 Cent führen.
Bei Wertpapieren, die mit einer Währungsabsicherung (so genannte Quanto-Struktur) ausgestattet sind, müssen Wechselkursverhältnisse während der Laufzeit der Wertpapiere sowie etwaige Umrechnungsverhältnisse am Bewertungstag nicht beachtet werden. Quanto bezeichnet eine spezielle Art der Währungssicherung, bei der die Währung des Basiswerts (z.B. US-Dollar) in einem festgelegten Verhältnis (meist 1:1) in die Emissionswährung (z.B. Euro) umgerechnet wird, d.h. bei Emission erfolgt die Fixierung des Umrechnungskurses.
Für den Wertpapierinhaber bestehen insofern im Hinblick auf die Währung des Basiswerts weder eine Währungschance noch ein Währungsrisiko. Dies gilt für die Stellung von Kauf- und Verkaufspreisen sowie die Einlösung oder sonstige Zahlungen im Zusammenhang mit den Wertpapieren. Eine Währungsumrechnung zum aktuellen Währungskurs erfolgt nicht.
Bei einem Open End-Partizipationszertifikat mit Währungsabsicherung, z.B. einem Quanto-Open End-Partizipationszertifikat auf Brent Crude Future, ist die Ermittlung des Einlösungsbetrags durch die Fixierung des Umrechnungskurses unabhängig von der EUR/USD-Kursentwicklung. Insofern besteht für Zertifikateinhaber weder ein Währungsrisiko noch eine Währungschance. Die Währungsabsicherung ist bei solchen Zertifikaten allerdings mit Kosten verbunden. Während der Laufzeit werden diese Kosten über den maßgeblichen Finanzierungssatz an Zertifikateinhaber weitergegeben. Der maßgebliche Finanzierungssatz dient somit zur Abdeckung der Kosten, die HSBC bei währungsgesicherten Open End-Partizipationszertifikaten im Zusammenhang mit der Absicherung der Währungsrisiken entstehen, um den bei Emission festgelegten Umrechnungskurs (z.B. EUR 1,00 je USD 1,00) gewährleisten zu können. Er berücksichtigt im Wesentlichen den Referenzzinssatz, die implizite Volatilität (Häufigkeit und Intensität der erwarteten Kursschwankungen) des Basiswerts, die implizite Volatilität des Emissionswährungs- / Fremdwährungs-Wechselkurses sowie die Korrelation (Grad der Abhängigkeit von zwei Werten voneinander) zwischen dem Basiswert und dem Emissions-/Fremdwährungs-Wechselkurs.
Je nachdem, wie sich die genannten Parameter entwickeln, können die Kosten der Absicherung negativ oder positiv ausfallen. Wenn die Kosten der Absicherung negativ sind, stellt dies für den Anleger einen Ertrag dar, der über einen steigenden Kurs des Zertifikats an den Inhaber weitergereicht wird. Andernfalls werden die Absicherungskosten über den Kurs des Zertifikats in Rechnung gestellt. Grundsätzlich lässt sich festhalten: Je positiver die Korrelationen ausfallen, desto günstiger ist tendenziell die Absicherung.
Der Unterschied zwischen so genannten Kurs- und Performanceindizes liegt in der Methode der Kursberechnung der Indizes. Bei einem Performanceindex (bspw. DAX®-Performanceindex) wird der Indexstand anhand der Kurse von den im Index enthaltenen Aktien ermittelt. Zusätzlich werden bei der Berechnung des Index Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen für die im Index enthaltenen Aktien berücksichtigt. Die Höhe eines Kursindex (bspw. EURO STOXX 50®-Kursindex) wird hingegen ausschließlich anhand der Kurse von den im Index enthaltenen Aktien ermittelt. Dividendenzahlungen für die im Index enthaltenen Aktien werden bei der Berechnung des Index nicht berücksichtigt.
Bei den meisten Investmentfonds handelt es sich um aktiv verwaltete Aktienfonds, die von einem professionellen Fondsmanagement verwaltet werden. Die Wertentwicklung des Fonds wird in hohem Maße durch Anlageentscheidungen des Fondsverwalters beeinflusst.
Für die Überwachung, die Analyse der Märkte und den Austausch von Wertpapieren zahlen Anleger allerdings jährliche Verwaltungsgebühren, die häufig zwischen 1 % und 2 % des Ausgabepreises betragen. Darüber hinaus fallen bei fast allen Investmentfonds so genannte Ausgabeaufschläge an, die bis zu ca. 6 % des Ausgabepreises ausmachen können.
Bei Zertifikaten stellt sich die Situation anders dar. Index-Zertifikate werden grundsätzlich nicht aktiv verwaltet. Sie bilden lediglich eine Benchmark (Bezugswert / Basiswert) nach ohne die Absicht, die Wertentwicklung dieser zu übertreffen. Eine jährliche Verwaltungsgebühr müssen Anleger daher nicht zahlen. Auch der Erwerb der Zertifikate erfolgt fast immer ausgabeaufschlagsfrei. (Der Blick in den Wertpapierprospekt des Emittenten schafft hier Klarheit.) Vorteilhaft ist auch die laufende Kursstellung der Produkte. Während Zertifikate in der Regel über den gesamten Handelstag ge- und verkauft werden können, wird für den Kauf oder Verkauf eines Investmentfonds in der Regel nur einmal pro Tag ein handelbarer Kurs ermittelt (ausgenommen so genannte Exchange Traded Funds mit fortlaufender Notierung).
Die Bezeichnungen „Aktienanleihe“ und „Indexanleihe“ werden als Eigennamen verwendet. Sie bezeichnen eine in der Zertifikatebranche klar definierte Produktkategorie mit Produkteigenschaften, die diesem Produkttyp entsprechen. Ein Unterschied zwischen den Aktienanleihen und Indexanleihen besteht in der Art der Rückzahlung. Den Aktienanleihen liegt in der Regel eine Aktie als Basiswert zugrunde, während die unter dem Eigennamen „Indexanleihe“ emittierten Wertpapiere sich meist auf bekannte Indizes beziehen. Sofern keine Rückzahlung zum Nennbetrag erfolgt, wird die Rückzahlung einer Aktienanleihe in der Regel durch Lieferung einer durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl von Aktien je Teilschuldverschreibung vollzogen. Praktisch erfolgt eine Übertragung des Basiswerts am Rückzahlungstermin durch die Einbuchung der entsprechenden Anzahl an Aktien in das Depot des Wertpapierinhabers. Bei Indexanleihen, denen ein Index zugrunde liegt, gilt in der Regel, sofern keine Rückzahlung zum Nennbetrag erfolgt, dass in Abhängigkeit vom maßgeblichen Kurs des Basiswerts am Bewertungstag ein Rückzahlungsbetrag ermittelt wird. Auch hier gibt es grundsätzlich die Möglichkeit einer Rückzahlung durch Lieferung. Je nach Emittenten kann bei Fälligkeit z.B. anstelle der Zahlung eines Rückzahlungsbetrags auch die Lieferung einer bestimmten Anzahl an Indexpartizipationszertifikaten vorgesehen sein. Die konkreten Rückzahlungsmodalitäten sind in den jeweiligen Emissionsbedingungen festgelegt.
Funktionsweise und Rückzahlungsmodalitäten von Aktien- und Indexanleihen Aktienanleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, deren Verzinsung unabhängig von der Kursentwicklung des unterliegenden Basiswerts gezahlt wird. Die Rückzahlung der Anleihe erfolgt am Rückzahlungstermin durch Zahlung des Nennbetrags oder durch Lieferung einer durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl an Aktien des Basiswerts je Teilschuldverschreibung. Sofern der Basiswert am Bewertungstag auf oder oberhalb des Basispreises notiert, erhalten Anleger bei Fälligkeit eine Rückzahlung in Höhe des Nennbetrags. Die Summe aus Nennbetrag und Zinszahlung bzw. Zinszahlungen ist der maximal mögliche Betrag, den Anleger bei Fälligkeit der Anleihe erhalten können. Die Rückzahlung erfolgt durch Lieferung der durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl an Aktien, wenn der Kurs des Basiswerts den Basispreis am Bewertungstag unterschreitet. Bei Indexanleihen hingegen erfolgt die Rückzahlung in diesem Szenario durch Zahlung eines Rückzahlungsbetrags in Abhängigkeit vom Stand des Index am Bewertungstag.
Beide Produktarten sind mit einer Gewinnbegrenzung versehen, der Anlegern die Chance auf eine Teilhabe an Kursanstiegen oberhalb einer bestimmten Kursmarke nimmt. Die Einlösung eines Discount-Zertifikats ist auf den Höchstbetrag und die Rückzahlung einer Aktien- bzw. Indexanleihe auf den Nennbetrag begrenzt. Notiert der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag auf oder über dem Cap (obere Kursgrenze) bzw. Basispreis, erzielen Anleger die maximal mögliche Rendite, andernfalls erfolgt bei beiden Produktarten die Einlösung bzw. die Rückzahlung durch Lieferung einer durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl an Aktien (bei Indexanleihen durch Zahlung eines Rückzahlungsbetrags).
Sowohl Aktienanleihen als auch Discount-Zertifikate eignen sich besonders für den Einsatz in seitwärts tendierenden, moderat fallenden oder leicht steigenden Märkten. Der markante Unterschied besteht einerseits in der Zinszahlung der Anleihe und andererseits im Abschlag bzw. Puffer zum Cap des Discount-Zertifikats. Genau diese Ausstattungen geben den Produkten ihren Charakter. Während der Puffer zum Cap in Form des günstigeren Einstiegspreises bei einem Discount-Zertifikat im Vergleich zur Direktanlage Kursverluste des Basiswerts abfedert, erhalten Inhaber der Aktienanleihe eine oder ggfs. mehrere Zinszahlungen, die unabhängig von der Kursentwicklung des Basiswerts erfolgen.
Diese Frage kann mit einem deutlichen Nein beantwortet werden. Aktienanleihen gehören aufgrund ihrer Struktur zu den derivativen Finanzinstrumenten. Unternehmensanleihen sind dagegen reine festverzinsliche Wertpapiere, die von den jeweiligen Unternehmen selbst aus Gründen der Fremdkapitalbeschaffung ausgegeben werden. In der Regel ist die Verzinsung einer Unternehmensanleihe umso höher, je größer das mit der Anleihe verbundene Bonitätsrisiko (und demnach die Ausfallwahrscheinlichkeit) des Unternehmens ist. Die Höhe der Verzinsung einer Aktienanleihe hängt dagegen nicht primär von der Bonität des Emittenten oder der Garantin ab. Bei Aktienanleihen bestimmen Faktoren, wie z.B. die Dividendenrendite einer Aktie, die Höhe der Verzinsung.
Aufgrund des Anleihecharakters werden Geld- und Briefkurs (Ankaufs- und Verkaufspreis) einer Aktienanleihe in Prozent des Nennbetrags angegeben, d.h. für eine mit einem Nennbetrag in Höhe von 1.000 € ausgestattete Aktienanleihe, die zu einem Briefkurs („Clean“-Notierung) in Höhe von 98,90 % notiert, zahlen Anleger bei Erwerb 989 € (zzgl. etwaiger Erwerbsnebenkosten). Zusätzlich müssen sie die seit dem letzten Zinstermin und bis zum Erwerbszeitpunkt aufgelaufenen Stückzinsen entrichten. Anhand der Prozentnotierung ist zunächst sofort erkennbar, ob eine Anleihe unter oder über pari, also unter oder über 100 % ihres Nennbetrags oder sogar pari (zum Nennbetrag), d.h. zu 100 %, notiert. Bei Kursen der Anleihe unter pari ist die erzielbare Rendite für den Anleger tendenziell höher als bei Kursen auf oder sogar über pari. Notiert der Kurs des Basiswerts oberhalb des Basispreises der Anleihe, so wird der Kurs der Aktienanleihe unter sonst konstanten Einflussfaktoren tendenziell nahe 100 % (pari) oder sogar leicht darüber notieren. Denn in diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Anleihe bei Fälligkeit durch Zahlung des Nennbetrags zurückgezahlt wird, insbesondere kurz vor dem Laufzeitende, besonders hoch. Die Angabe der Kurse erfolgt darüber hinaus meist als so genannter „Clean Price“, d.h. ohne Berücksichtigung der bereits aufgelaufenen Stückzinsen. Diese müssen Anleger beim Erwerb einer Aktienanleihe zusätzlich zahlen. Wird der Kurs der Anleihe hingegen als „Dirty Price“ ausgedrückt, enthält dieser die bereits aufgelaufenen Stückzinsen. Diese Art der Notierung wird auch als Flat-Notierung bezeichnet. Bei HSBC werden auf der Internetseite www.hsbc-zertifikate.de die „Clean“-Kurse angezeigt und die aufgelaufenen Stückzinsen separat ausgewiesen.
Die Zinszahlung erfolgt am jeweiligen Zinstermin. Der Zinstermin entspricht in der Regel dem Rückzahlungstermin und umfasst die Zeit zwischen dem Ersten Valutierungstag (=Beginn des Zinslaufs) und dem Rückzahlungstermin (=Zeitpunkt der Rückzahlung der Anleihe). Die Höhe der Zinszahlung für eine Aktien- oder Indexanleihe wird entweder als Zinssatz pro Jahr (p.a.) angegeben oder als Zinssatz für die Gesamtlaufzeit der Anleihe (Zinssatz absolut). Ist diese z.B. mit einem Zinssatz in Höhe von 15,25 % p.a. und mit einem Nennbetrag in Höhe von 1.000 € ausgestattet, bedeutet dies nur für den Fall, dass die Anleihe eine (Rest-) Laufzeit von exakt einem Jahr hat, dass Anleger eine Zinszahlung in Höhe von (15,25 x 1.000)÷100, also 152,50 € erhalten. Sollte die Laufzeit und damit die Zinsperiode über ein Jahr hinaus gehen oder möglicherweise kürzer ausfallen, wird die Zinszahlung bei Fälligkeit die 152,50 € übersteigen, bei einer kürzeren Laufzeit wird die Zahlung darunter liegen. In der Regel erfolgt eine tagegenaue Berechnung der dem Anleger zustehenden Zinsen. Berücksichtigt wird folglich auch, ob es sich um ein Schaltjahr handelt (366 Tage) oder nicht (365 Tage), sowie die tatsächliche Anzahl der Tage in der Zinsperiode. Diese Methode wird auch als „actual/actual"-Methode bezeichnet.
Darüber hinaus existieren weitere Zinsberechnungsmethoden, wie z.B. die so genannte deutsche Zinsmethode „30/360“ (jeder Monat wird mit 30 Tagen berücksichtigt, das Jahr standardmäßig mit 360 Tagen) oder die so genannte europäische Zinsmethode „actual/360“ (tagegenaue Berechnung bezogen auf 360 Tage eines Jahres).
Für Aktien- oder Indexanleihen mit einer p.a.-Verzinsung von HSBC wird in der Regel die actual/actual-Methode angewandt. Eine Aktienanleihe auf die A-AG beispielsweise ist mit einer Laufzeit bis zum 26.07.2024 und einem Beginn des Zinslaufes ab dem 21.07.2023 ausgestattet. Der Nennbetrag der Anleihe beträgt 1.000 €. Der jährliche Zinssatz liegt bei 9,80 %. An erster Stelle für die Berechnung der Zinszahlung steht die Ermittlung der Zinstage. Nach der Methode actual/actual ergeben sich 371 Zinstage:
Für 2023: 164 Tage; für 2024 = 207 Tage
Die Zinszahlung errechnet sich (aufgrund des Schaltjahres 2024) wie folgt:
Bezogen auf das Beispiel ergibt sich daraus:
Die Zinszahlung in Höhe von 99,34 € für die beispielhafte Aktienanleihe erhalten Anleger für den Fall, dass sie diese von Beginn des Zinslaufes an bis zur Fälligkeit gehalten haben. Andernfalls fällt die Zinszahlung entsprechend geringer aus.
Zusätzlich zum Verkaufspreis der Anleihe muss der Anleger so genannte Stückzinsen für den Zeitraum seit dem letzten Zinstermin entrichten, in dem er noch kein Anleiheinhaber war. Sollte noch keine Zinszahlung erfolgt sein, so ist der Zeitraum ab Beginn des Zinslaufs maßgeblich. Die nächste Zinszahlung der Aktienanleihe erfolgt am folgenden Zinstermin durch den Emittenten an den Anleiheinhaber und beinhaltet die bereits gezahlten Stückzinsen. Erwirbt ein Anleger beispielsweise eine Aktienanleihe mit einjährigem Zinslauf (365/366 Tage) etwa ein Dreivierteljahr vor dessen Ende, so erhält dieser Anleger bei Fälligkeit die Zinszahlung für den gesamten Zinslauf. Der Zinsanteil für das erste Vierteljahr, in dem er die Anleihe nicht gehalten hat und ihm daher auch keine Zinsen für diese Zeit zustehen, werden ermittelt und der Anleger muss diese bei Erwerb der Anleihe zuzüglich zum Erwerbspreis zahlen. Diese Zinsen werden Stückzinsen genannt.
Die Anzahl der im Falle der Rückzahlung durch Aktienlieferung zu liefernden Aktien wird bereits bei Emission festgelegt. Es gibt allerdings Situationen, die zu Veränderungen der durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl von Aktien führen können. Dies kann z.B. infolge von Kapitalerhöhung oder anderen Kapitalmaßnahmen im Basiswert notwendig sein, um den Inhaber der entsprechenden Anleihe wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme („Verwässerungsschutz“).
Der Kurs einer Aktienanleihe richtet sich in erster Linie nach der Kursentwicklung des zugrundeliegenden Basiswerts. Ein steigender Kurs des Basiswerts wirkt sich unter der Annahme sonst konstanter Einflussfaktoren positiv auf den Kurs der Anleihe aus. Da die Grundkonstruktion einer Aktienanleihe der Konstruktion eines Discount-Zertifikats ähnelt, ist die Wirkungsweise der Einflussparameter nahezu identisch. An dieser Stelle sollten Anleger sich die detaillierten Betrachtungen bei einem Discount-Zertifikat ansehen. Vgl. Frage 46 und 50. Der Cap (obere Kursgrenze) des Discount-Zertifikats entspricht in der Betrachtung dem Basispreis der Aktienanleihe. Grundsätzlich gilt für Aktien- und Indexanleihen, dass deren Kurs bei Kursen des Basiswerts unterhalb des Basispreises (und einem Kurs der Anleihe unter pari) stärker von der Kursentwicklung des Basiswerts als von der Entwicklung weiterer Einflussfaktoren beeinflusst wird. Notiert der Kurs des Basiswerts weit über dem Basispreis und die Anleihe in diesem Fall in der Regel pari bzw. leicht darüber, so wird unter sonst konstanten Einflussfaktoren tendenziell die Zinsentwicklung einen relativ gesehen größeren Einfluss auf das Kursverhalten haben. Die Bedeutung der enthaltenen Optionskomponente ist in diesem Fall häufig nur sehr gering.
Dividendenausschüttungen erfolgen bei deutschen Aktiengesellschaften am ex-Tag, dieser entspricht in der Regel dem Tag nach der Hauptversammlung. Zeitgleich mit der Ausschüttung der Dividende erfolgt ein Abschlag der Bruttodividende vom Börsenkurs der entsprechenden Aktie. In der Regel ist dadurch der Aktienkurs unmittelbar nach der Dividendenzahlung geringer als unmittelbar davor. Auf den Kurs einer Aktienanleihe hat die Ausschüttung einer Dividende grundsätzlich keinen Einfluss, da die während der Laufzeit zu erwartenden Dividendenzahlungen bereits bei Emission der Aktienanleihe in deren Verkaufskurs eingerechnet sind. Sofern der Aktienkurs durch den Dividendenabschlag am Bewertungstag unterhalb des Basispreises notiert, wird der Emittent die entsprechende Anzahl an Aktien liefern. Das Risiko, dass der Kurs der Aktie aufgrund des Dividendenabschlags unter dem Basispreis notiert, sollten Anleger berücksichtigen.
Beispiel:
Angenommen, der Kurs der A-Aktie notiert vor der Hauptversammlung der A-AG bei 115 €. Die Aktienanleihe auf die A-Aktie hat eine Restlaufzeit von wenigen Tagen und ist ausgestattet mit einem Basispreis in Höhe von 110 €. Auf der Hauptversammlung beschließen die Anteilseigner mehrheitlich, eine Bruttodividende in Höhe von 8 € je Aktie auszuschütten. Am ex-Tag eröffnet der Kurs der Aktie der A-Aktie zu Handelsbeginn mit einem um die Dividende bereinigten Aktienkurs in Höhe von 107 € (ceteris paribus). Sofern der Aktienkurs bis zum Bewertungstag nicht wieder über den Basispreis von 110 € steigt, erfolgt die Rückzahlung der Aktienanleihe nicht zum Nennbetrag, sondern durch Lieferung der entsprechenden Anzahl an Aktien.
Um Inhaber der Aktienanleihe vor einer Kapitalverwässerung zu schützen, werden wesentliche Bestandteile der Wertpapiere mit dem Ziel angepasst, die Inhaber des entsprechenden Wertpapiers wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme. Dies nennt man auch „Verwässerungsschutz“. Hierzu werden der Basispreis der Anleihe sowie die Anzahl der zu liefernden Aktien (Bezugsverhältnis) angepasst. Der Nennbetrag bleibt hiervon allerdings unberührt.
Beispiel:
Ein Anleger hat eine Aktienanleihe auf die XY AG mit einem Basispreis in Höhe von 697,8693 € erworben. Das Bezugsverhältnis und damit die Anzahl der zu liefernden Aktien der Anleihe beträgt 1,4330 Stück. Während der Laufzeit der Aktienanleihe beschließt die XY AG, eine Sonderdividende in Höhe von 15 € je Aktie auszuschütten. Um den Inhaber der Anleihe unmittelbar nach der Sonderdividendenausschüttung nicht schlechter zu stellen als vor dieser Kapitalmaßnahme, wird der Basispreis der Aktienanleihe von 697,8693 € auf 689,1196 € gesenkt. Das neue angepasste Bezugsverhältnis beträgt nach der Kapitalmaßnahme 1,4512 Aktien. Würde es nicht zu einer Anpassung der Ausstattungsmerkmale kommen, so wären Inhaber der Anleihe aufgrund der Sonderdividendenausschüttung schlechter gestellt als die Aktionäre. Der meist geringere Aktienkurs nach Ausschüttung der Dividende hätte eine geringere Wahrscheinlichkeit zur Folge, dass der Aktienkurs am Bewertungstag über dem Basispreis notiert und die Anleihe zum Nennbetrag zurückgezahlt wird. Bei einer Lieferung einer unveränderten Anzahl an Aktien würde der Inhaber dagegen aufgrund der Sonderdividendenausschüttung einen geringeren wirtschaftlichen Gegenwert erzielen als vor der Kapitalmaßnahme.
Es kommt eindeutig auf die Zielsetzung des Anlegers an. Die Entscheidung zugunsten des einen oder anderen Produkts hängt davon ab, ob die Präferenz eines Anlegers eher eine festgelegte Zinszahlung (Aktien- oder Indexanleihe) oder aber ein günstigerer Einstiegspreis und Puffer zum Cap/zuroberen Kursgrenze (Discount-Zertifikat) ist. Auch die Frage nach der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung kann für Anleger relevant sein.
Die Wertpapiere verbriefen kein Recht auf einen bereits bei Emission festgelegten Rückzahlungs- bzw. Einlösungsbetrag. Anleger tragen somit ein Verlustrisiko bei der Anlage in die Wertpapiere. Mögliche Verluste hängen in erster Linie vom individuellen Einstiegspreis des Anlegers ab. Grundsätzlich ist die Rückzahlung der Anleihe durch Lieferung von Aktien ungünstiger für den Anleger, da in diesem Fall die Rückzahlungshöhe zzgl. erhaltener Zinszahlungen niedriger ist als der Nennbetrag und somit das Risiko eines Kapitalverlusts bis hin zum Totalverlust am größten ist. Der Anleiheinhaber erleidet ohne Berücksichtigung der Zinszahlung(en) einen Totalverlust, wenn die gelieferten Aktien am Rückzahlungstermin wertlos sind. Der Inhaber der Aktienanleihe muss immer dann einen Verlust hinnehmen, wenn die Summe aus erhaltenen Zinszahlungen und der Erlös aus dem Verkauf der gelieferten Aktien geringer ist als das für den Erwerb der Aktienanleihe aufgewendete Kapital (Ankaufspreis zuzüglich möglicherweise zu zahlender Stückzinsen und sonstiger mit dem Erwerb verbundener Kosten). Die individuelle „Verlustschwelle“ können Anleger ermitteln, indem sie vom aufgewendeten Kapital die erhaltene Zinszahlung abziehen und diese Differenz ins Verhältnis zur Anzahl der zu liefernden Aktien setzen:
Eine Anleihe hat beispielsweise folgende Ausstattung: Der Briefkurs (Verkaufspreis) notiert beim Erwerb bei 85,43 %, der Nennbetrag beträgt 1.000 €. Darüber hinaus bietet die Anleihe einen Zinssatz in Höhe von 9,9 % p.a. (actual/actual und hier mit einem Jahr von 365 Tagen) und hat ab dem Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von 322 Tagen.
Ab welchem Kurs des Basiswerts für den Anleger nun ein Verlust eintreten kann, errechnet sich über die Verlustschwelle. Der Basispreis der Anleihe liegt bei 17,25 € und das Bezugsverhältnis beträgt 57,9710.
Die Verlustschwelle der beispielhaften Aktienanleihe liegt bei einem Kurs des Basiswerts in Höhe von 13,23 €.
Erst ab diesem Aktienkurs bzw. darunterliegenden Kursen der Aktie tritt für den Anleger bei Fälligkeit ein Verlust ein. Wichtig ist, dass die Verlustschwelle sich immer auf den persönlichen Einstiegspreis (zzgl. der Stückzinsen) und die zu erhaltene Zinszahlung bezieht. Die Verlustschwellen, die für jede Aktien- und Indexanleihe auf der Internetseite von HSBC veröffentlicht werden, gelten daher nur bezogen auf den angezeigten Briefkurs (Verkaufspreis) und die an diesem Tag gültige Restlaufzeit.
Zu beachten ist: Etwaige Erwerbsnebenkosten sind bei obiger Betrachtung unberücksichtigt geblieben und müssen im konkreten Fall hinzugerechnet werden.
Der Outperformance-Punkt gibt Anlegern grundsätzlich Auskunft darüber, ab welchem Kurs des Basiswerts am Bewertungstag eine Direktanlage zu einer höheren Rendite geführt hätte. Bei allen Aktien- und Indexanleihen von HSBC können Anleger den Outperformance-Punkt im Internet unter www.hsbc-zertifikate.de einsehen.
Beispielrechnung:
Kupon p.a.: 14,50 %
Basiskurs: 60,50 €
Feststellungsbetrag: 15.04.2025
Nennbetrag: 1000 €
Beginn Zinslauf: 22.08.2023
Briefkurs: 96,26 %
Anzahl Aktien: 16,5289
Kurs des Basiswertes: 56,03 €
Bezogen auf das Beispiel ist die Anlage in die Aktien- bzw. Indexanleihe so lange mit einer höheren Rendite verbunden, wie der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag unterhalb von 72,76 € notiert. Bei darüber liegenden Kursen des Basiswerts wäre eine Direktanlage lohnenswerter gewesen.
Um die Rendite verschiedener Anlageformen oder unterschiedlicher Aktien- und Indexanleihen miteinander vergleichen zu können, besonders wenn diesen jeweils unterschiedlich lange Laufzeiten zugrunde liegen, kann die so genannte maximale Rendite p.a. verwendet werden. Der Einfachheit halber kann man zunächst die insgesamt erzielbare maximale Rendite errechnen und diese in einem nächsten Rechenschritt in die jährlich maximal mögliche Rendite umrechnen. Geht man von der Ausstattung der nachfolgenden beispielhaften Aktienanleihe aus, errechnet sich die angegebene maximale Rendite p.a. wie folgt:
Kupon p.a: 12;75 %
Basiskurs: 60,75 €
Anzahl Aktien: 16,4609
Nennbetrag: 1.000 €
Briefkurs: 95,53 %
Restlaufzeit: 405 Tage
Schritt 1: Berechnung der maximalen Rendite über die Gesamtlaufzeit:
Schritt 2: Berechnung der maximalen Rendite pro Jahr:
Die maximal erzielbare Rendite der beispielhaften Aktienanleihe beträgt bezogen auf die gesamte Restlaufzeit 19,49 %. Auf ein Jahr gesehen lässt sich mit der Anleihe eine Rendite von max. 17,57 % erzielen.
Die kleinste handel- und übertragbare Einheit einer Aktienanleihe ist in der Regel eine Teilschuldverschreibung in Höhe des entsprechenden Nennbetrags, z.B. 1.000 €. Denn Anleihen sind in einer bestimmten Anzahl von Teilschuldverschreibungen unterteilt, die – multipliziert mit ihrem Nennbetrag – das Gesamtvolumen (den Gesamtnennbetrag) der Anleihe darstellen. Das Mindestanlagevolumen entspricht grundsätzlich dem Wert einer Teilschuldverschreibung zuzüglich Stückzinsen. Beispielsweise würde eine Teilschuldverschreibung mit einem Nennbetrag von 1.000 € und einem aktuellen Briefkurs (Verkaufspreis) in Höhe von 95 % – rein rechnerisch – 950 € zuzüglich Stückzinsen kosten. Darüber hinaus können Mindestanlagevolumen auch von Hausbanken und Online-Brokern vorgesehen sein.