Als Basispreis wird derjenige Preis bezeichnet, zu dem der zugrunde liegende Basiswert bei einer Ausübung des Optionsscheins gekauft (Call-Optionsschein) bzw. verkauft (Put-Optionsschein) werden kann. In der Regel sehen die Emissionsbedingungen für Optionsscheine allerdings keine Lieferung eines Basiswerts vor, sondern die Zahlung eines Einlösungsbetrags.
In diesem Fall dient der Basispreis als Grundlage zur Ermittlung des Einlösungsbetrags, sofern sich ein solcher errechnet.
Optionen und Optionsscheine werden von Anlegern nicht selten verwechselt. Ein Grund hierfür ist sicherlich die identische Funktionsweise beider Instrumente. Der Preis beider errechnet sich aus dem inneren Wert und dem Zeitwert. Doch es gibt auch prägnante Unterschiede: Optionen werden von einer Terminbörse aufgelegt, wie beispielsweise der Eurex. Die an einer Terminbörse gehandelten Optionen werden stets nach klar definierten Regeln begeben. Dabei wird genau festgelegt, wie groß die Kontraktgröße sein soll, in welchen Abständen zueinander die Basispreise der Optionen existieren dürfen und für welche Laufzeiten diese verfügbar sein sollen. In der Regel sind die Verfallstermine von Optionen monatlich und fallen jeweils auf den dritten Freitag eines Monats. Der Verkäufer einer Option muss eine Sicherheitsleistung (Margin) erbringen, damit die eingegangene Verpflichtung seinerseits erfüllt werden kann.
Optionsscheine hingegen sind verbriefte Wertpapiere, die von so genannten Emittenten (Herausgeber der Wertpapiere), häufig Banken, mit beliebig langen Laufzeiten ausgegeben (emittiert) werden. Damit an den Wertpapierbörsen der Handel dieser Instrumente möglich wird, existiert ein Market-Maker, z.B. der Emittent selbst, der unter gewöhnlichen Marktbedingungen während der üblichen Handelszeit eines Wertpapiers regelmäßig handelbare Kurse für die betreffenden Optionsscheine stellt. Werden die Optionsscheine in Deutschland angeboten, werden diese in der Regel an den Wertpapierbörsen in Stuttgart (EUWAX),Frankfurt (Börse Frankfurt Zertifikate Premium) oder München (gettex), aber auch außerbörslich, direkt mit dem Market-Maker , gehandelt werden. Des Weiteren ist für den Handel mit Optionsscheinen keine Sicherheitsleistung notwendig. Bei der Konstruktion von strukturierten Produkten finden Optionsscheine im Gegensatz zu Optionen keine Anwendung.
Zunächst ist hierbei zwischen Call-, also Kaufoptionsscheinen, und Put-, also Verkaufsoptionsscheinen, zu unterscheiden. Der innere Wert eines Call-Optionsscheins errechnet sich aus der Differenz des Kurses des Basiswerts und des Basispreises des Optionsscheins unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Bei einem Put-Optionsschein errechnet sich der innere Wert aus der umgekehrten Differenz, d.h. Basispreis abzüglich Kurs des Basiswerts, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis. Folglich entspricht der innere Wert dem Betrag, den Anleger bei sofortiger Ausübung des Optionsscheins erhalten würden. Der Zeitwert ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Geldkurs (Ankaufspreis) des Optionsscheins und dessen innerem Wert. Der Zeitwert sinkt mit abnehmender Restlaufzeit und beträgt am Ende der Laufzeit null. Der Kurs des Basiswerts und der innere Wert des Optionsscheins nähern sich folglich immer mehr aneinander an. Der Verlust, den ein Optionsschein-Preis aufgrund der abnehmenden Restlaufzeit hinnehmen muss, wird als Zeitwertverlust bezeichnet. Das Ausmaß des Einflusses des Zeitwertverlusts auf den Optionsscheinpreis ist grundsätzlich nicht gleichmäßig und ist daher für jeden Optionsschein individuell zu betrachten.
Der Zeitwert eines Optionsscheins baut sich während der Laufzeit ab und erreicht bei Laufzeitende des Optionsscheins den Wert null. Die Reduzierung des Zeitwerts folgt dabei nichtlinearen Verläufen. Je nachdem, ob sich der Optionsschein „im Geld“, „am Geld“ oder „aus dem Geld“ befindet, ist der Einfluss des Zeitwertverlusts auf den Preis eines Optionsscheins höher oder geringer. Bei Optionsscheinen, die am Geld notieren, ist der Anteil des Zeitwerts am Optionsscheinpreis in der Regel am größten. In diesem Fall ist am Ende der Laufzeit auch der Zeitwertverlust am höchsten, da Anleger bei Laufzeitende (Ausübungstag) ausschließlich den Einlösungsbetrag (innerer Wert) gezahlt bekommen. Je tiefer der Optionsschein im Geld notiert, desto geringer ist tendenziell der Zeitwertverlust. Entsprechendes gilt für aus dem Geld notierende Optionsscheine.
Optionsscheine, die „im Geld“ notieren, besitzen einen inneren Wert. Im Geld sind Call-Optionsscheine, wenn der aktuelle Kurs des Basiswerts über dem Basispreis notiert. Put-Optionsscheine sind im Geld, wenn der aktuelle Kurs des Basiswerts unter dem Basispreis liegt. Oft wird anstatt "im Geld" auch die englische Bezeichnung „in the money“ verwendet.
Bei Optionsscheinen, die „am Geld“ sind, notiert der aktuelle Kurs des Basiswerts auf Höhe des Basispreises. Der innere Wert ist in diesem Fall gleich oder nahezu null. Synonym wird für "am Geld" liegende Optionsscheine auch auf die englische Bezeichnung „at the money“ zurückgegriffen.
„Aus dem Geld“ sind Optionsscheine, wenn der Kurs des Basiswerts unterhalb des Basispreises notiert (Call-Optionsschein) bzw. umgekehrt bei Put-Optionsscheinen. In diesem Fall hat der Optionsschein keinen inneren Wert (entsprechende englische Bezeichnung "out of the money").
Mit einer amerikanischen Ausübungsart ausgestattete Optionsscheine verbriefen das Recht zur jederzeitigen Ausübung während der Laufzeit. Allerdings sollten Anleger beachten, dass eine Ausübung nur unter den in den Emissionsbedingungen aufgeführten Ausübungsmodalitäten erfolgen kann. Beispielsweise muss der Optionsscheininhaber innerhalb bestimmter Fristen (sog. Ausübungsfrist) seine depotführende Bank anweisen eine Erklärung gegenüber dem Emittenten abzugeben (Optionserklärung). Die europäische Ausübungsart sieht eine Ausübung nur zu einem bestimmten Zeitpunkt vor, der in der Regel auf das Laufzeitende fällt. Neben der Ausübung besteht zusätzlich die Möglichkeit eines Verkaufs der Optionsscheine. Ein Verkauf ist in der Regel wirtschaftlich lohnenswerter und meist mit geringeren Kosten durch die depotführende Bank verbunden.
Standard-Optionsscheine von HSBC sind in der Regel mit einer amerikanischen Ausübungsart ausgestattet, d.h. sie können während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden. Am letzten Tag der Ausübungsfrist wird der Einlösungsbetrag ermittelt. Sofern noch ein innerer Wert vorhanden ist, d.h. sofern sich ein Einlösungsbetrag errechnet, wird dieser innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach dem letzten Tag der Ausübungsfrist dem Referenzkonto des Optionsscheininhabers gutgeschrieben. Dies erfolgt automatisch und es ist keine separate Ausübung durch den Optionsscheininhaber notwendig. Der letzte Börsenhandelstag beschreibt dagegen den Tag, an dem der Börsenhandel des Optionsscheins letztmalig möglich ist. Dies ist in der Regel der Bankarbeitstag vor dem letzten Tag der Ausübungsfrist.
In der Regel kommt es bei der Ausübung von Optionsscheinen nicht zu einer effektiven Lieferung bzw. Abnahme des zugrundeliegenden Basiswerts. Stattdessen werden die Ansprüche des Optionsscheininhabers durch die Zahlung eines Einlösungsbetrags abgegolten. Diese Zahlung kann man auch als „Cash Settlement“ bezeichnen. Eine Nachschusspflicht aufgrund eines negativen Einlösungsbetrags sehen die Maßgeblichen Emissionsbedingungen ebenso wenig vor wie die Pflicht eines Put-Optionsscheininhabers, den Basiswert im Fall einer Ausübung zu liefern.
Die Emittenten begeben Optionsscheine, um den Anlegern eine möglichst große Auswahl an Anlagemöglichkeiten anbieten zu können. Die Markterwartung des Emittenten bezüglich der zukünftigen Kursentwicklung der Basiswerte, auf die Derivate begeben werden, spielt bei der Emission sämtlicher Derivate daher keine Rolle.
Die Berechnung von Optionsscheinpreisen ist eine mathematisch anspruchsvolle Aufgabe, die in der Regel automatisiert abläuft, zusätzlich aber von den zuständigen Optionsscheinhändlern überwacht wird. Fischer Black und Myron Scholes haben 1973 gemeinsam die so genannte Black-Scholes-Formel zur Berechnung von Optionsscheinpreisen europäischen Typs entwickelt, wofür sie im Jahr 1997 den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften erhielten. Das Konzept der Black-Scholes-Formel findet nach jahrelangen Weiterentwicklungen in seiner Grundform noch heute Anwendung bei der Ermittlung von Optionsscheinpreisen. An dieser Stelle sollte klar sein, dass der Nobelpreis sicherlich nicht für eine einfache Addition von innerem Wert und Zeitwert verliehen wurde. Denn Berücksichtigung finden neben der Kursentwicklung des Basiswerts, wie z.B. des Aktienkurses, auf den sich ein Optionsschein bezieht, andere Faktoren, deren Einfluss auf den Preis nicht immer einfach zu ermitteln ist. Neben der Kursbewegung des Basiswerts spielen u.a. auch die implizite (erwartete) Volatilität des Basiswerts (vgl. hierzu "Allgemeines" Frage 7), die erwarteten Dividenden, das Zinsniveau und die Restlaufzeit des Optionsscheins eine Rolle. Das Ausmaß des Einflusses der einzelnen Parameter auf den Optionsscheinpreis kann nur mit Hilfe mathematischer Modelle wie der Black-Scholes-Formel ermittelt werden. Für den Privatanleger ist die Preisberechnung aufgrund ihrer Komplexität schwer nachzuvollziehen. Näherungsweise Einschätzungen der Auswirkungen der genannten Parameter auf den Optionsscheinpreis sind aber durchaus möglich. Eine große Hilfe liefern hier die so genannten „Griechen“. Hierbei handelt es sich um die Sensitivitätskennzahlen Gamma, Delta, Omega, Rho, Vega und Theta. Weiterführende Informationen zu sämtlichen Sensitivitätskennzahlen erhalten Anleger in unserem kostenlosen E-Book „Zertifikate und Optionsscheine“.
Steigt die implizite (erwartete) Volatilität (Kennzahl für die Häufigkeit und Intensität von Kursschwankungen), steigt für den Anleger auch die Chance, dass sich der Basiswert in die gewünschte Kursrichtung bewegt. Damit führen steigende implizite Volatilitäten zu einem steigenden Optionsscheinpreis sowohl bei Call- als auch bei Put-Optionsscheinen. Sinkende implizite Volatilitäten wirken genau entgegengesetzt. Diese haben einen sinkenden Optionsscheinpreis zur Folge. In Zeiten niedriger impliziter Volatilitäten am Markt kann demnach der Erwerb eines Optionsscheins besonders günstig sein. Phasen, die von hoher impliziter Volatilität gekennzeichnet sind, können sich möglicherweise aufgrund hoher Optionsscheinpreise für Optionsscheininhaber als günstiger Verkaufszeitpunkt erweisen.
Grundsätzlich gilt: Je länger die Laufzeit eines Optionsscheins ist, desto höher ist auch dessen Preis. Entsprechend wird der Preis eines Optionsscheins mit abnehmender Restlaufzeit tendenziell sinken, da der erwartete Einlösungsbetrag des Optionsscheins unter sonst konstanten Einflussfaktoren abnimmt. Vgl. hierzu Frage 4.
Anders als bei der Preisbildung von z.B. Aktien wird der Preis eines Optionsscheins nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Nachfrage einen Einfluss auf den Preis des Optionsscheins haben kann. Je nach Höhe des Bezugsverhältnisses des Optionsscheins und nach Marktsituation und Liquidität des Basiswerts kann es vorkommen, dass die für das georderte Volumen notwendigen Sicherungsgeschäfte des Derivatehändlers den Kurs des Basiswerts beeinflussen. Bei einer sehr geringen Liquidität des zugrundeliegenden Basiswerts kann es demnach sein, dass eine erhöhte Nachfrage durch das Absicherungsgeschäft den Preis des Basiswerts positiv beeinflusst und somit zu einem steigenden Optionsscheinpreis führt. Umgekehrt kann es sein, dass eine geringe Nachfrage durch das Absicherungsgeschäft den Preis des Basiswerts negativ beeinflusst und somit zu einem fallenden Optionsscheinpreis führt.
Während der Laufzeit eines Optionsscheins gezahlte Dividenden einer Aktiengesellschaft haben auf den Wert des Optionsscheins grundsätzlich einen Einfluss. Wenn die Höhe der bei Emission bereits angekündigten oder geschätzten Ausschüttung mit der Höhe der tatsächlichen Ausschüttung übereinstimmt, wird sich der Wert eines Optionsscheins während der Laufzeit aufgrund der Ausschüttung nicht verändern. Fällt die Ausschüttung jedoch höher oder niedriger aus als erwartet, hat dies eine Wertänderung des Optionsscheins zur Folge. Auf den Wert eines Call-Optionsscheins wirken sich höher als erwartet ausfallende Dividendenzahlungen wertmindernd aus. Umgekehrt führen niedriger als angekündigt ausfallende Dividenden unter sonst konstanten Einflussfaktoren zu einem tendenziell steigenden Wert des Calls. Für den Wert eines Put-Optionsscheins gilt grundsätzlich die gegenteilige Wirkung. Der Wert des Puts wird folglich bei höher als erwartet ausfallenden Dividenden steigen, während geringere Dividenden während der Laufzeit tendenziell zu einem sinkenden Wert des Puts führen.
Angenommen, der Basispreis des Call-Optionsscheins liegt bei 55 Euro und das Bezugsverhältnis bei 0,04. Das aktuelle Delta (vgl. hierzu auch Frage 20) des Optionsscheins beträgt 0,5.
Wie stark der Einfluss von Kursveränderungen des Basiswerts auf den Preis eines Optionsscheins ist, muss grundsätzlich im Verhältnis zum jeweiligen Delta und dem entsprechenden Bezugsverhältnis gesehen werden. Liegt der Kurs der Aktie z.B. bei 51,90 Euro, so muss deren Kurs, allein um den Spread von 2 Cent des Optionsscheins auszugleichen, unter den obigen Bedingungen (Delta 0,5 und Bezugsverhältnis 0,04) um ca. einen Euro ansteigen (1,00 Euro x 0,5 x 0,04). Bei dieser Ausstattung hätte ein Kursanstieg der Aktie um beispielsweise 0,7 %, d.h. 0,36 Euro, zu einer Preiserhöhung des Optionsscheins um 0,36 x 0,5 x 0,04 = 0,007 Euro geführt.
Ist dies nicht gegeben und sinkt der Preis des Optionsscheins stattdessen, haben zusätzlich andere Faktoren Einfluss auf den Preis des Optionsscheins genommen. Die implizite(erwartete) Volatilität hat in der Regel den größten Einfluss. Dies gilt insbesondere für aus dem Geld notierende Optionsscheine. In dem genannten Beispiel könnte eine Verringerung der impliziten Volatilität einen höheren Einfluss auf den Preis des Optionsscheins genommen haben. Der positive Kurseffekt in Höhe von 0,007 Euro würde dann durch die sinkende implizite Volatilität überkompensiert und zu einem insgesamt niedrigeren Preis führen.
Weit verbreitet ist der Glaube, Optionsscheine müssten am Laufzeitende ausgeübt werden, um nicht wertlos zu verfallen. Optionsscheininhaber haben vor Fälligkeit des Optionsscheins grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten: 1. Sie können ihren Optionsschein vor dem Laufzeitende zum aktuellen Geldkurs verkaufen. 2. Der Optionsschein kann unter Berücksichtigung der Ausübungsbedingungen ausgeübt werden, z.B. während einer bestimmten Frist, der Ausübungsfrist, oder zu einem bestimmten Termin, dem Ausübungstag. Bei einer Ausübung sollten Anleger mögliche Kosten der depotführenden Bank berücksichtigen. 3. Der Optionsschein kann bis zum Laufzeitende gehalten werden. Sofern sich am Ausübungstag bzw. am letzten Tag der Ausübungsfrist ein Einlösungsbetrag errechnet, wird dieser dem Optionsscheininhaber innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach dem letzten Tag der Ausübungsfrist (bei Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübungsart) bzw. nach dem Ausübungstag (bei Optionsscheinen mit europäischer Ausübungsart) automatisch gutgeschrieben. Welcher Kurs für die Ermittlung des Einlösungsbetrags herangezogen wird, d.h. ob z.B. der Kurs des Basiswerts in der Mittags-Auktion oder der Schlusskurs relevant ist, wird bei Emission des jeweiligen Optionsscheins festgelegt und ist in den Emissionsbedingungen nachzulesen.
Die Ausübung eines Optionsscheins erscheint grundsätzlich nur dann sinnvoll, wenn dieser einen inneren Wert aufweist. Denn dieser wird bei Ausübung vom Emittenten ermittelt und dem Konto des Anlegers gutgeschrieben. In der Regel ist die Ausübung allerdings mit Gebühren verbunden, die nicht durch den Emittenten, aber seitens der depotführenden Bank erhoben werden können. Anleger sollten sich also vorab informieren, wie hoch die anfallenden Kosten für eine Ausübung sind und ob diese eventuell die Transaktionskosten für einen einfachen Verkauf des Optionsscheins übersteigen. Der Verkauf zum Geldkurs bietet Anlegern den Vorteil, dass neben dem inneren Wert auch der Zeitwert, als Komponente des Geldkurses, verbucht wird. Darüber hinaus dauert es bei einer Ausübung in der Regel fünf Bankarbeitstage, bis der Gegenwert auf dem Referenzkonto des Inhabers gutgeschrieben wird. Ein Verkauf dagegen führt meist deutlich schneller zur Gutschrift.
Um einen Optionsschein auszuüben, ist es zwingend notwendig, die in den Maßgeblichen Emissionsbedingungen angegebenen Bedingungen zur Ausübung zu beachten. Eine Ausübung muss innerhalb der Ausübungsfrist erfolgen, indem der Optionsscheininhaber seine depotführende Bank anweist eine Erklärung gegenüber dem Emittenten abzugeben (Optionserklärung). Darüber hinaus muss die depotführende Bank des Optionsscheininhabers die betreffenden Optionsscheine auf das Depot des Emittenten bei der maßgeblichen Hinterlegungsstelle, z.B. Clearstream Banking AG, übertragen. Soll eine taggleiche Ausübung erfolgen, müssen der Eingang der Ausübungserklärung sowie die Einbuchung der Optionsscheine in der Regel bis spätestens um 10.00 Uhr am Ausübungstag erfolgt sein. Der Emittent wird dem Optionsscheininhaber innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach dem Ausübungstag den auf die gesamte Stückzahl der Ausübung entfallenden Einlösungsbetrag durch Gutschrift auf das genannte Referenzkonto zahlen.
Der Hebel eines Optionsscheins kommt grundsätzlich durch den im Vergleich zur Direktanlage in den Basiswert geringeren Kapitaleinsatz zustande, der anzulegen ist, um durch den Einsatz des Optionsscheins an der Kursbewegung des Basiswerts teilzuhaben. Dieser so genannte „einfache“ Hebel ergibt sich aus der Formel:
Er ist immer nur eine Zeitpunktbetrachtung (Momentaufnahme) und ändert sich mit wechselndem Kurs des Basiswerts. Der einfache Hebel ist allerdings nicht zu verwechseln mit dem „theoretischen“ Hebel, dem so genannten Omega. Der theoretische Hebel gibt an, um wie viel Prozent sich der Kurs des Optionsscheins bei einer Kursbewegung des Basiswerts um ein Prozent verändern sollte. Zur Einschätzung des Optionsscheinpreises ist der theoretische Hebel weit besser geeignet, da dieser im Gegensatz zum einfachen Hebel auch berücksichtigt, ob sich der Optionsschein im Geld, am Geld oder aus dem Geld befindet. Der theoretische Hebel errechnet sich wie folgt:
Das Delta (vgl. hierzu auch Frage 20), welches hierbei berücksichtigt wird, drückt aus, um wie viel Euro der Optionsscheinpreis steigt (fällt), wenn der Kurs des Basiswerts um 1 Euro steigt (fällt).
Beispiel:
Ein Anleger erwirbt den beispielhaften Call-Optionsschein auf den DAX® zu einem Briefkurs in Höhe von 11,10 Euro bei einem DAX®-Stand in Höhe von 15.728,50 Punkten. Der Optionsschein ist mit einem Bezugsverhältnis in Höhe von 0,01 ausgestattet. Das Delta beträgt zum Zeitpunkt des Erwerbs 0,57.
Beispiel:
Standard-Optionsschein auf DAX®
Basiswert | DAX® |
Währung Basiswert | EUR |
Basispreis | 16.000,00 Pkt. |
Optionsscheintyp | Call |
Ausübungsart | Europäisch |
Bezugsverhältnis | 0,01 |
Letzter Tag der Ausübungsfrist | 19.06.2024 |
Briefkurs (Verkaufspreis) | 11,10 EUR |
Kurs des Basiswerts | 15.728,50 Pkt. |
Delta | 0,57 |
Omega | 8,08 |
Der theoretische Hebel für den beispielhaften Optionsschein auf den DAX® errechnet sich wie folgt:
Theoretischer Hebel = (15.728,50 x 0,01 x 0,57) / 11,10) = 8,08
Der beispielhafte Optionsschein auf den DAX® sollte folglich bei einer Veränderung des DAX® um 1 % mit einer Preisänderung um ca. 8,08 % reagieren. Steigt der DAX® also, ausgehend von 15.728,50 Punkten um 157,29 Punkte, sollte der Optionsschein einen Preisanstieg um ca. 90 Cent vollziehen.
Das Delta gibt die Sensitivität des Optionsscheins gegenüber Kursschwankungen des zugrundeliegenden Basiswerts an. Es zeigt die (theoretische) Veränderung des Optionsscheinpreises für den Fall an, dass sich der Kurs des Basiswerts um eine Rechnungseinheit (z.B. um einen Euro) nach oben oder unten bewegt. Ein Delta von nahe null bedeutet, dass der Optionsschein weit aus dem Geld notiert und kaum auf Veränderungen des Basiswerts reagiert.
Optionsscheine sind mit einer bestimmten Laufzeit ausgestattet. Der letzte Börsenhandelstag für den elektronischen Handel liegt bei Optionsscheinen in der Regel ein Bankarbeitstag vor dem letzten Tag der Ausübungsfrist bzw. vor dem Ausübungstag. Der letzte Börsenhandelstag wird bei HSBC auf www.hsbc-zertifikate.de ausgewiesen.
Der letzte Tag der Ausübungsfrist bei Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübungsart bzw. der Ausübungstag bei Optionsscheinen mit europäischer Ausübungsart wird grundsätzlich in den Endgültigen Bedingungen angegeben.
Die Endgültigen Bedingungen können Anleger entweder telefonisch (kostenlos unter 0800/4000 910) anfordern oder im Internet auf der Homepage www.hsbc-zertifikate.de einsehen. Hierzu muss nur die gewünschte Wertpapierkennnummer in der Suchfunktion am oberen rechten Bildschirmrand eingegeben werden.
Neben den Endgültigen Bedingungen als Informationsquelle, finden Anleger den letzten Börsenhandelstag sowie weitere Stammdaten, Kennzahlen und aktuelle Kurse zu einem Produkt ebenfalls auf der Internetseite www.hsbc-zertifikate.de nach Eingabe der WKN.
Die kleinste handel- und übertragbare Einheit ist 1 Optionsschein. Volumenbeschränkungen gibt es grundsätzlich nicht. Allerdings ist die handelbare Menge von Optionsscheinen immer auch von der Liquidität des zugrundeliegenden Basiswerts abhängig, da die Derivatehändler ständig bemüht sind, eine risikoneutrale Position einzunehmen. Bei Aktien, die wenig liquide sind (z.B. Aktien aus dem MDAX® oder SDAX®), ist die handelbare Menge von Optionsscheinen daher in der Regel deutlich geringer als jene von Bluechips, wie z.B. der Allianz- oder der Siemens-Aktie.
Optionsscheine von HSBC können in der Regel börsentäglich von 08.00 – 22.00 Uhr gehandelt werden. Abweichungen davon werden in der Regel auf der Internetseite www.hsbc-zertifikate.de oder in der Produkteinzelansicht aufgeführt.
Bei jedem Geschäft, bei dem ein Anleger einen Optionsschein kauft oder verkauft, wird der Market-Maker versuchen, eine risikoneutrale Position einzunehmen. Der Market-Maker spekuliert demnach nicht gegen den Anleger, sondern sichert seine eigenen Geschäfte ab. Kauft ein Anleger z.B. Call-Optionsscheine, erwirbt der Derivatehändler im Gegenzug die entsprechenden Aktien unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses des Optionsscheins. So steht der Market-Maker bei Kursgewinnen und Kursverlusten risikoneutral zum Anleger. Verkauft der Anleger seinen Optionsscheinbestand wieder, wird auch der Derivatehändler seine Absicherungsposition wieder auflösen. Die Auflösung der Absicherungsposition spiegelt somit die Entwicklung der Position des Anlegers wider.
Ein Hedge (Absicherungsgeschäft) bezeichnet eine Risikobegrenzung von Handelsgeschäften durch ein weiteres Geschäft. Erwirbt ein Anleger einen Call-Optionsschein z.B. auf den DAX®, ist dieses Geschäft aus Sicht des Market-Makers zunächst als Verkauf des Optionsscheins an den Anleger zu interpretieren. In einem nächsten Schritt bzw. zeitgleich wird der Market-Maker dieselbe Position wie der Anleger eingehen, allerdings am Terminmarkt, indem er eine Position auf steigende Kurse (Long-Position), z.B. im DAX®-Future, eingeht. Verkauft der Anleger seine Optionsscheine, wird der Market-Maker seine Sicherungsposition wieder auflösen und dem Anleger den Ankaufspreis des Optionsscheins gutschreiben. Ohne diese Absicherungsposition würde der Emittent ein theoretisch unbegrenztes Risiko tragen.
Eine Möglichkeit, ein Hedging eines Put-Optionsscheins auf eine Aktie aufzubauen, besteht zunächst im so genannten Leerverkauf der Aktie. In diesem Fall leiht sich der Market-Maker die entsprechende Anzahl Aktien und verkauft diese sofort am Kapitalmarkt. Durch dieses Vorgehen sichert er sich gegen Kursveränderungen der Aktie ab. Diese Position wird er in der Regel nach und nach „glattstellen“ und in einem nächsten Schritt die gleiche Options-Position einnehmen wie der Anleger, um eine risikoneutrale Position zu erzielen. Die verkauften Aktien werden also zurückgekauft und gleichzeitig die entsprechende Put-Option am Terminmarkt aufgebaut. D. h., erwirbt der Anleger einen Put-Optionsschein auf eine bestimmte Aktie, erwirbt der Market-Maker letztlich die äquivalente Put-Option an der Terminbörse, z.B. der Eurex. Bei Put-Optionsscheinen auf einen Index stellt sich die Vorgehensweise anders dar. Hier besteht grundsätzlich nicht ohne Weiteres die Möglichkeit, einen Index „zu verkaufen“. In diesem Fall wird der Market-Maker in der Regel zunächst an der relevanten Terminbörse die entsprechende Position in einem Future einnehmen und im Anschluss die äquivalente Option erwerben, damit sein Absicherungsgeschäft risikoneutral ist. Erst die Einnahme der Options-Position ermöglicht dem Market-Maker, sich auch gegen Veränderungen weiterer kursbeeinflussender Parameter des Optionsscheins zu schützen.
Bei allen Anpassungsereignissen richtet sich HSBC grundsätzlich nach dem Vorgehen der relevanten Terminbörse, meist die Eurex oder die Euronext Amsterdam. Welche Terminbörse für ein Wertpapier relevant ist, erfahren Anleger in den Maßgeblichen Emissionsbedingungen. Anpassungsereignisse können z.B. Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft, Aktiensplits oder Sonderdividendenausschüttungen sein. Passt die relevante Terminbörse im Falle eines Anpassungsereignisses den Basispreis und/oder die Bezugsverhältnisse von Optionskontrakten auf die betreffende Aktiengesellschaft an, so werden die genannten Ausstattungsmerkmale auch bei den Optionsscheinen auf diese Aktiengesellschaft entsprechend angepasst. Diese Maßnahmen führen in der Regel dazu, dass die Optionsscheininhaber wirtschaftlich so gestellt werden, wie sie unmittelbar vor dem Anpassungsereignis standen. Dies nennt man auch „Verwässerungsschutz“. Auf den Preis eines Optionsscheins sollte eine Anpassung in der Regel keinen Einfluss haben.
Beispiel: Die Düsseldorf AG schüttet neben einer regulären Dividende (die reine Ausschüttung hat tendenziell keinen Einfluss auf den Preis eines Optionsscheins) auch eine Sonderdividende aus. Im Hinblick auf die Sonderdividende erfolgt die notwendige Anpassung der Optionsscheine dabei entsprechend der Vorgehensweise der relevanten Terminbörse. Im Fall einer Sonderdividendenausschüttung sieht eine Anpassung der relevanten Terminbörse in der Regel eine Senkung des Basispreises bei gleichzeitiger Erhöhung des Bezugsverhältnisses vor. Am Tag nach der Ausschüttung eröffnet die Aktie der Düsseldorf AG vermindert um die reguläre Dividende und die Sonderdividende. Ohne die Anpassung der genannten Ausstattungsmerkmale wäre der Inhaber eines Put-Optionsscheins durch den verminderten Kurs der Aktie unberechtigterweise begünstigt worden. Der Inhaber eines Call-Optionsscheins hätte dagegen einen Verlust erlitten. Die Ausschüttung der Sonderdividende wurde aber durch eine entsprechende Anpassung des Basispreises und des Bezugsverhältnisses der Optionsscheine ausgeglichen. (Zur Behandlung der regulären Dividende vgl. Frage 14).
Hierbei kommt es vor allem darauf an, welches Anlageziel Anleger verfolgen und welche Risiken sie mit ihrer Anlage bereit sind zu tragen. Natürlich gehen beide Produktarten mit dem Risiko einher, das eingesetzte Kapital vollständig zu verlieren. Vergleicht man einen Optionsschein und ein Knock-out-Produkt, ist das Verlustrisiko für ein Knock-out-Produkt allerdings umso höher, desto näher der Kurs des Basiswerts an der Knock-out-Barriere notiert (ausgehend von einem Turbo-Optionsschein und einem Standard-Optionsschein mit identischen Basispreisen und gleicher Laufzeit). Der Optionsschein dagegen kann während der Laufzeit durchaus weit aus dem Geld notieren – was bei einem Knock-out-Produkt bereits zur vorzeitigen Fälligkeit und zum wirtschaftlichen Totalverlust geführt hätte –, sich aber bis zum Laufzeitende wieder erholen und sogar tief im Geld notieren.
Anleger, die jedoch nicht von der Entwicklung der impliziten (erwarteten) Volatilität abhängig sein wollen, sind mit Knock-out-Produkten wiederum besser bedient. Denn die implizite Volatilität spielt bei der Preisbildung von Knock-out-Produkten kaum eine Rolle. Aus diesem Grund ist die Preisbildung von Knock-out-Produkten häufig leichter nachvollziehbar als die Entwicklung von Optionsscheinpreisen. Anleger müssen sich also darüber im Klaren sein, welche Aspekte im Vordergrund stehen, also ob sie Veränderungen der impliziten Volatilität eher als Chance sehen oder ob sie lieber unabhängig davon sein wollen und eine transparente Preisbildung bevorzugen. Wenn diese im Vordergrund steht, muss allerdings auch das Risiko eines möglichen Knock-out-Ereignisses in Betracht gezogen werden. Im Vergleich zu Optionsscheinen endet die Laufzeit vieler Knock-out-Produkte vorzeitig, wenn die Knock-out-Barriere während der Laufzeit berührt wird. Der Optionsschein kann dagegen wieder einen inneren Wert generieren und läuft ganz normal weiter.
Optionsscheine bieten vor allem gegenüber Knock-out-Produkten einen deutlichen Vorteil. Sie sind nicht mit einer Knock-out-Barriere ausgestattet, bei deren Berührung ein wirtschaftlicher Totalverlust eintreten kann. Ein Optionsschein, der während der Laufzeit keinen inneren Wert mehr aufweist, kann bis zum Laufzeitende wieder einen Wert generieren, wenn der Kurs des Basiswerts über den Basispreis steigt (bei Call-Optionsscheinen) bzw. unter den Basispreis sinkt (bei Put-Optionsscheinen). Ferner bieten Optionsscheine die Möglichkeit, auch auf andere Parameter, wie Veränderungen der impliziten (erwarteten) Volatilität, zu setzen. Da Optionsscheine in der Regel mit einer relativ langen Laufzeit ausgestattet sind, können sie sich im Vergleich zu beispielsweise Turbo-Optionsscheinen besser zur Absicherung bestehender Wertpapierpositionen eignen.
Ein vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals tritt ein, wenn der Optionsschein bei Fälligkeit keinen inneren Wert besitzt und sich somit kein Einlösungsbetrag errechnet. Ebenfalls sollte das Emittenten-/Garantenrisiko beachtet werden. Ein Totalverlust ist möglich, wenn der Emittent der Optionsscheine und, sofern relevant, die Garantin zahlungsunfähig werden.