Der US-Konzern Starbucks mit Hauptsitz in Seattle soll neben dem Mango Getränk ebenso bei Getränken mit Passionsfruchtgeschmack die Verbraucher getäuscht haben. Die Kläger behaupten, dass dies irreführend sei und die Preise dementsprechend nicht gerechtfertigt seien. Starbucks hingegen erläutert, dass die beworbenen Geschmacksrichtungen nicht zwingend auf Basis der jeweiligen Frucht sein müssen. Ebenso wird argumentiert, man werbe lediglich mit den Geschmacksrichtungen und nicht unbedingt mit den Inhaltsstoffen. Die Kläger argumentieren auf Basis des Verbraucherschutzes ihrer Bundesstaaten und verlangen mindestens 5 Millionen US-Dollar Schadensersatz.
Die vereinigten Staaten sind in der Vergangenheit öfter mit konfusen Klagen aufgefallen, wie zum Beispiel im Jahr 2017. Dort hatte eine Starbucks-Kundin das Kaffeehaus auf 75.000 US-Dollar plus Schmerzensgeld verklagt, da sie ein „extra heißen“ Tee bekommen und sich daran verbrannt habe.
Hier finden Sie Produkte auf: | |
Starbucks |
Neben dem großen Informationsangebot bietet die HSBC Deutschland Ihnen zusätzliche Tools an, welche Sie als Unterstützung für Ihre Investmententscheidung nutzen können. Neben einem Aktien-/ Indexanleihen Rechner oder einem Open End Knock-out-Produkte Rechner bieten wir zudem den sogenannten Trendkompass an. Mit dem Trendkompass von HSBC unterstützen wir Sie bei der Analyse vergangener Kursentwicklungen bzw. aktueller Kurstrends ausgewählter Basiswerte. Mithilfe des beigefügten Links können Sie einfach und kostenlos von dem Trendkompass Gebrauch machen.
Zu unserem Trendkompass |